Sehr geehrte Frau Bader!
Mein Sohn ist am 22.01.14 geboren. Meine Elternzeit geht bis zum 22.01.15. Nun bin ich mit dem 2. Kind schwanger. Ich arbeite in einer Arztpraxis und habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Bei meinem Sohn, hat mein Arbeitgeber mir sofort ein Beschaftigungsverbot geschrieben. Mein Chef weiß von der erneuten Schwangerschaft noch nix. Normalerweise müsste ich im Januar wieder anfangen zu arbeiten. Wenn ich es ihm sagen würde, würde er mir wahrscheinlich erneut ein Verbot aussprechen. Meine Frage: Kann er mich auf Grund dieser Sache kündigen??? Von wem erhalte ich nach Beendigung der Elternzeit im Januar 2015 Geld??? Bekomme ich das Gehalt von meinem Chef??? Ich habe morgen ein Gespräch mit ihm. Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen. LG
von
Rose1987
am 18.09.2014, 14:40
Antwort auf:
Von wem erhalte ich nach der Elternzeit mein Geld?
Hallo,
ihr Arbeitgeber kann Ihnen gar nicht kündigen, denn Sie haben doppelten Kündigungsschutz.
Wenn Ihre Elternzeit endet und Sie bekommen ein Beschäftigungsverbot, erhalten Sie den vollen Lohn bis zu Beginn des neuen Mutterschutzes.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.09.2014
Antwort auf:
Von wem erhalte ich nach der Elternzeit mein Geld?
Hallo,
erstmal musst du dir keine Gedanken über eine Kündigung machen, in der Elternzeit bist du nicht kündbar und sobald dein Chef von der SS weiß hast du wieder Mutterschutz, also auch nicht kündbar!
Nach der Elternzeit läuft dein Arbeitsvertrag normal weiter, du bekommst also wenn du arbeitest als auch wenn du wieder ein BV hast dein normales Gehalt!
von
FelixNoah2013
am 18.09.2014, 15:29