Hallo Frau Bader,
ich habe schon im Forum nachgelesen aber keine passende Antwort auf meine Frage gefunden.
Mein Sohn ist am 31.03.16 geboren und ich habe bis 01.01.18 Elternzeit. Der errechnete Geburtstermin für mein zweites Kind ist der 24.02.18. Mutterschutz beginnt also ab 13.01.18.
Mein Plan ist eigentlich die Elternzeit bis 12.01.18 zu verlängern damit ich mein volles Mutterschutzgeld wieder bekomme. Meine eigentliche Frage ist aber, was passiert, wenn mir mein Arbeitgeber die Elternzeit nicht verlängert. Ich müsste also 2 Wochen arbeiten bevor ich in Mutterschutz gehe. Habe ich dann trotzdem Anspruch auf die gleiche Höhe des Mutterschaftsgeldes? Ich danke Ihnen für eine Antwort.
MfG Kerstin
von
Keglo
am 21.09.2017, 15:51
Antwort auf:
Volles Mutterschaftsgeld beim 2. Kind kurz nach Elternzeit?
Hallo,
Sie haben keinen Anspruch auf Verlängerung.
Am MG ändert sich nichts
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.09.2017
Antwort auf:
Volles Mutterschaftsgeld beim 2. Kind kurz nach Elternzeit?
Du kannst verlängern bis zum neuen Mutterschutz- ist eher unwahrscheinlich das der AG dich 13 Tage lang antanzen lässt. Oder du schaust ob du die 13 tage mittels Urlaub, Überstunden usw überbrückst. Für die 14 Wochen neuen Mutterschutz bekommst du ja auch neuen Urlaubsanspruch.
Und egal ob du bis zum neuen Mutterschutz verlängerst, Du Urlaub nimmst oder eben arbeiten gehst, Anspruch auf volles Mutterschaftsgeld hast du trotzdem. Du darfst halt nur nicht länger als Beginn Mutterschutz dich in EZ befinden. Sonst wird dieses zeit eben zu Kürzung dessen führen.
Mitglied inaktiv - 21.09.2017, 16:21
Antwort auf:
Volles Mutterschaftsgeld beim 2. Kind kurz nach Elternzeit?
warum endet deine elternzeit so komisch? immer einen tag vor dem jeweiligen gebutstag normalerweise!! nicht dass dir da was verloren geht.
von
mellomania
am 21.09.2017, 20:00
Antwort auf:
Volles Mutterschaftsgeld beim 2. Kind kurz nach Elternzeit?
Ahmm, was ist daran "komisch"?
Man darf jedes beliebige datum eintragen bis zum 3ten Lebensjahr. Man muss weder ganze Jahre melden noch ganze Monate. Und ehrlich, ich würde es genauso tun. Wegen dem einen Tag !! ausgerechnet am Geburtstag wieder arbeiten?
Was also sollte da verloren gehen? Sie hat sich für 2 Jahre festgelegt, sogar für 2 Jahre und einen Tag und könnte damit auch ohne Zustimmung des Ag verlängern. Sie kann sich auch die 364 Tage restliche EZ übertragen lassen für später. Das einzige was "verloren geht" bzw könnte wäre der Urlaubsanspruch für den Januar den sie sonst hätte. Und einen Tag Gehaltszahlung - wow!!
Mitglied inaktiv - 21.09.2017, 21:07
Antwort auf:
Volles Mutterschaftsgeld beim 2. Kind kurz nach Elternzeit?
Würde schauen mit Urlaub zu überbrücken, das bringt auch noch einmal Geld in die Kasse, das Elterngeld wird eh der Mindestsatz werden.
von
Sternenschnuppe
am 21.09.2017, 21:23
Antwort auf:
Volles Mutterschaftsgeld beim 2. Kind kurz nach Elternzeit?
Stimmt, irgendwie hatte sich bei mir gedanklich was anderes eingeschlichen.
Mitglied inaktiv - 21.09.2017, 21:36