Hallo Frau Bader,
ich arbeite als stv. Pflegedienstleitung in der stationären Altenpflege mit 20 h/Woche. Da mich die Leitungsfunktion sehr stresst - ich bin in der achten Schwangerschaftswoche und mache mir Sorgen um die Entwicklung des Embryos aufgrund des Leistungsdrucks - möchte ich diese gerne abgeben. Der Arbeit an sich würde ich weitergehen. Kann mir mein AG dann das Gehalt kürzen? Ich werde nach dem TVöD bezahlt.
Vielen Dank vorab und mit freundlichen Grüßen
Verena
von
Hexenhut
am 26.02.2017, 13:57
Antwort auf:
Volles Gehalt trotz Abgabe der Leitungsfunktion?
Hallo,
das können sie gar nicht entscheiden.
Da bedarf es einer gefahren Bewertung seitens des Arbeitgebers, wenn demnach entsprechend eine Umsetzung nicht notwendig ist, erfolgt diese vom Arbeitgeber auch nicht.
Sollte jedoch eine Gefährdung für Mutter und Kind vorlegen, hierzu wird in der Regel Stress nicht ausreichen, müssen Sie sich mit dem Arbeitgeber einvernehmlich einigen und werden nicht meinen vollen Lohn bekommen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.02.2017
Antwort auf:
Volles Gehalt trotz Abgabe der Leitungsfunktion?
Wenn du die Leitungsfunktion abgeben möchtest(!) musst du darüber mit deinem Arbeitgeber verhandeln und auch ein entsprechendes Gehalt vereinbaren.
Generell muss der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung machen. Sollten es Tätigkeiten geben, die du während der Schwangerschaft nicht ausüben darfst, dann müssen diese entweder angepasst werden oder du musst dann andere Tätigkeiten übertragen bekommen. Hierdurch darf sich dein Gehalt während der Schwangerschaft jedoch nicht ändern.
Allerdings sehe ich persönlich Leitungstätigkeiten nicht als typisch bedenklich für die Schwangerschaft.
Wenn der Druck für dich zu hoch ist, solltest du mit deinem Arbeitgeber darüber reden. Vielleicht findet ihr eine Möglichkeit den Druck zu reduzieren.
von
chrissicat
am 26.02.2017, 19:30