Hallo Frau Bader,
Bekomme ich trotz Beschäftigungsverbot das volle Elterngeld oder wird das damit verrechnet ?
Habe seit der 8.woche ein Beschäftigungsverbot ( in einer Arztpraxis wegen fehlendem Titer)
Und die 2. Frage
Kann ich die elternzeit schon vor der Geburt schriftlich beim Arbeitgeber anmelden? 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit hat der Betrieb Urlaub. Kpndigungsschutz habe ich ja durch den Mutterschutz trotzdem oder?
Liebe Grüße
von
Baldmama2015
am 28.07.2015, 12:11
Antwort auf:
Volles Elterngeld trotz bewchädtigungsverbot
Hallo,
ja, Sie bekommen das volle EG.
Eigentlich nicht. MAchen Sie es einfach, schreiben Sie den voraussichtlichen ET und weisen Sie auf das Urlaubsproblem hin. Dann schicken Sie es zeitgerecht per Einwurfeinschreiben in deren Urlaub.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.07.2015
Antwort auf:
Volles Elterngeld trotz bewchädtigungsverbot
Die ersten zwei Lebensmonate wird das verrechnet und das Elterngeld entfällt, danach bekommst Du ausschließlich Elterngeld in normaler Höhe.
Melden kannst Du sie jetzt schon, musst dann innerhalb einer Woche aber die Geburtsurkunde nachreichen.
von
Sternenschnuppe
am 28.07.2015, 12:45
Antwort auf:
Volles Elterngeld trotz bewchädtigungsverbot
Ich entbinde erst Mitte September und hätte dem Arbeitgeber Ende August schon Bescheid gesagt. Solange er noch nicht im Urlaub ist.
von
Baldmama2015
am 28.07.2015, 13:13
Antwort auf:
Volles Elterngeld trotz bewchädtigungsverbot
Ja, das kannst Du machen.
Es braucht dennoch die Geburtsurkunde. Du kannst ja nur den voraussichtlichen ET reinschreiben.
Wenn er im Urlaub ist zählt dennoch der Poststempel, wann er das abarbeitet muss er verantworten. Du hast dann alles eingehalten.
von
Sternenschnuppe
am 28.07.2015, 13:55