Liebe Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort. Mein Vertrag mit 50% Beschäftigung endet ja Ende Oktober.Danach bin ich rein theoretisch wieder 100% angestellt, da der Antrag auf 55% bis April 2015 ja nie in der Personalabteilung ankam. Verstehe ich Ihre Antwort somit richtig, dass der Arbeitgeber/die Krankenkasse trotz des BVs sich an den Vertrag halten muss und mir ab November wieder mein volles Gehalt zahlen muss? Sich also nicht querstellen darf? Die Personalerin konnte mir leider keine Auskunft geben, da sie sich selber noch erkundigen muss. An wen wendet sie sich am besten? Danke für Ihre weitere Antwort. Herzliche Grüße
von Kittie81 am 16.09.2014, 10:52