Sehr geehrte Frau Bader, bei folgendem Fall handelt es sich natürlich um ein rein hypothetisches Beispiel. Nur mal angenommen: In einer Kita gibt es ein großes, teilweise unübersichtliches Außengelände. Die Kinder dürfen, wenn sie 4 Jahre alt sind und sich als vernünftig genug erweisen und sich vorher in der Gruppe abmelden, alleine nach draußen. Dort sind sie - besonders bei Schmuddelwetter, wenn die Gruppen insgesamt eher drinnen spielen - komplett ohne Aufsicht. Das Außengelände kann zudem von jedermann durch zwei offene Zugänge betreten werden, rein theoretisch könnten es die Kinder auch verlassen. Ist das versicherungstechnisch überhaupt tragbar? Was, wenn wirklich mal etwas passiert? Besorgte Grüße Sis
Mitglied inaktiv - 08.12.2010, 09:40