Hallo Frau Bader, innerhalb meiner Schwangerschaft war/bin ich als unselbständige Arbeitnehmerin krankgeschrieben: 14 Tage wegen Übelkeit und Erbrechen 14 Tage wegen einer Analvenenthrombose 15 Tage vorzeitige Wehen/drohende Frügeburt 1. Da die Diagnosen zwar unterschiedlich sind, aber doch allesamt schwangerschaftsbedingt, bin ich nun unsicher, ob ich dann ins Krankengeld "falle"? 2. Wenn ich denn Krankengeld bekommen würde, würde sich das dann auf die Berechnung (Höhe) des Elterngeldes auswirken? VG
von kruemeldez2009 am 07.08.2012, 11:49