Frage: Verlängerung der Elternzeit

Liebe Fr. Bade, heute muss ich ihre Hilfe in Anspruch nehmen. Am 11.07.2013 habe ich meine Tochter zur Welt gebracht. Zu diesen Zeitpunkt befand ich mich in einer Berufsausbildung (Beschäftigugsverhältnis bis 31.07.2014). Ich habe dann 1 Jahr Elternzeit genommen. Ich hätte gerne 3 Jahre genommen. Mir wurde aber gesagt das es nicht gehen würde da mein Beschäftigugsverhältnis befristet sei. Nun bin ich seit dem 11.07.2014 aus der Elternzeit raus. Bezahle meine Krankenkassenbeiträge selber. Das sind monatlich mal eben 210 Euro. Die muss ich erstmal verdienen. Bin in einem 450 Euro Basis Verhältnis angestellt. Werde aber nach Stunden bezahlt. Je nachdem wie es mir möglich ist kann ich höchstens 450 Euro verdienen. Mit den Krankenkassenbeiträge ist es so. Ich bin verheiratet. Mein Mann ist aber privat Versichert. Also wenn ich mich über ihn mit versichern lassen würde dann müsste ich auch soviel an Beiträge bezahlen. Meine Tochter ist über meinen Mann versichert. Die Barmersagte mi ich müsse die Beiträge selber zahlen. Nun stellt sich für mich die Frage gibt es was wie ich meine Elternzeit verlängern könnte?Wenn ich mich beim Arbeitsamt arbeitlos melde muss ich ja vermittelbar bleiben. Oder nicht? Ich möchte ja gar kein Arbeitlosengeld haben. Ich möchte ja nur das ich weiterhin geschützt bin, meine KV Beiträge bezahlt werden und das ich für einen gewissen Satz arbeiten gehen kann.Denn eigentlich könnte ich ja noch 2 Jahre nehmen. Ginge es jetzt auch überhaupt auch noch das ich in die Elternzeit zurück kehren kann. Und wenn nicht gibt es eine Möglichkeit das meine Krankenkassenbeiträge bezahlt werden? Wo müsste ich mich melden? Lg Anika

von Hinkelotta am 28.09.2014, 13:54



Antwort auf: Verlängerung der Elternzeit

Hallo, Sie haben ein Jahr EZ genommen - das ist doch schon rum. Sie sind aus der EZ raus - machen aber die Ausbildung nicht weiter? Ist der Vertrag denn beendet? Bei wem wollen Sie die EZ verlängern? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.09.2014



Antwort auf: Verlängerung der Elternzeit

Elternzeit gibt es nur wenn man einen Arbeitgeber hat. Es bedeutet nämlich nur dass einem die Stelle freigehalten wird und man diese wiederbekommt. Da Du keinen Arbeitgeber. Daher bleibt es nur die Krankenkasse selbst zu zahlen oder eben dem Arbeitsamt zur Verfügung zu stehen, dann bist Du versichert und bekomst ALG1. Kinderbetreuung muss nachgewiesen werden und anteilig an dem was Du anbietest bekommst Du ALG1. Finanziell wird das auf jeden Fall mehr sein als jetzt der Job, von dem Du noch die Krankenkasse bezahlen musst.

von Sternenschnuppe am 28.09.2014, 13:59



Antwort auf: Verlängerung der Elternzeit

Hallo, Elternzeitverlängerung geht nicht, da Du keinen Arbeitgeber hast. Du hast allerdings eine teure Krankenversicherung. Kannst Du wechseln? Du könntest Dir monatlich mindestens 50 Euro sparen. Lebst Du in Bayern? Während des Bezugs von Landeserziehungsgeld ist man auch beitragsfrei weiterversichert. Wie das in anderen Bundesländern ist, weiß ich nicht. Liebe Grüße Luvi

von luvi am 29.09.2014, 14:58



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