Verlängerung der Elternzeit nach 2 Jahren wurde abgelehnt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Verlängerung der Elternzeit nach 2 Jahren wurde abgelehnt

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell (bis 30.09.17) noch in Elternzeit für meine Tochter (geb. 25.07.15) und wollte zum 01.10. wieder in meiner alten Firma arbeiten. Leider hat man mir nur eine Vollzeitstelle in einer anderen Niederlassung angeboten, die ca. 1 1/2 Stunden Fahrt von mir entfernt ist. Somit werde ich in keinem Fall zurückkehren. Daraufhin wollte ich meine Elternzeit gern bis zum 24.07.18 verlängern um ab dem 01.10.17 bei einer anderen Firma in Teilzeit zu arbeiten. Sowohl die Verlängerung als auch den neuen Job hat mein Chef "aus betrieblichen Gründen" abgelehnt. Darf er das? Und welche Möglichkeiten habe ich um den neuen Job antreten zu können? Wäre ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung möglich? Meine Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende. Ich hoffe mein Anliegen ist verständlich erklärt und ich freue mich auf Ihre Antwort. Mit freundlichem Gruß DaniBa29

von DaniBa29 am 03.08.2017, 14:27



Antwort auf: Verlängerung der Elternzeit nach 2 Jahren wurde abgelehnt

Hallo, Nein, den Antrag auf Verlängerung der Elternzeit nach zwei Jahren kann er nicht ablehnen. Den neuen Job können nur ablehnen, wenn eine Kollision mit betrieblichen Interessen besteht, das kann er aber noch gar nicht beurteilen, weil sie ja noch gar nicht den neuen Job mitgeteilt haben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.08.2017



Antwort auf: Verlängerung der Elternzeit nach 2 Jahren wurde abgelehnt

Er muss es genau begründen. der Satz, aus betrieblichen Gründen alleine reicht nicht.

Mitglied inaktiv - 03.08.2017, 15:06



Antwort auf: Verlängerung der Elternzeit nach 2 Jahren wurde abgelehnt

wenn es direkt an die ersten zwei jahre drangehängt wird? ihr stehen doch gesetzlich 3 jahre (die ersten drei) zu. wenn das kind jetzt schon 5 ist und sie nur zwei jahre hatte und das dritte jahr NACH dem 3. geb. nehmen möchte ist es klar, aber so? versteh ich grad nicht...da hat der AG doch gar kein mitspracherecht...sie hat sich ja für die ersten zwei jahre erklärt...hmmm...und pauschal einen TZ job bei einem andren AG ablehen? klar, wenn es direkte konkurrenz ist ok aber so?

von mellomania am 03.08.2017, 21:06



Antwort auf: Verlängerung der Elternzeit nach 2 Jahren wurde abgelehnt

Guten Morgen, zunächst, Danke für die bisherigen Antworten! Ich zitiere aus dem Ablehnungsschreiben: "Sehr geehrte Frau X, wie wir bereits in unserem persönlichen Gespräch erörtert haben, benötigt unsere Gesellschaft Sie als Arbeitskraft zur Besetzung der freien Position in xxx ab Oktober 2017. Ihrem Antrag auf Verlängerung der Elternzeit vom 18.07.17 können wir daher nicht zustimmen. Nach Beendigung Ihrer 26- monatigen Elternzeit lebt Ihr ruhendes Arbeitsverhältnis wieder auf, so dass Sie im Rahmen der vertraglich vereinbarten Ganztagstätigkeit an unserem Standort in xxx eingesetzt werden." Ich habe mich gestern außerdem von einem Anwalt beraten lassen, der noch alle Details prüft und mich heute Vormittag anrufen wird mit dem Ergebnis. Seiner ersten Einschätzung nach, muss mein Chef wohl nicht zustimmen aber er darf ablehnen. Und wenn ich nicht selbst kündigen möchte, läuft es wohl auf einen Aufhebungsvertrag hinaus.

von DaniBa29 am 04.08.2017, 06:00



Antwort auf: Verlängerung der Elternzeit nach 2 Jahren wurde abgelehnt

Ich glaube er irrt da. Das dritte Jahr, wenn nicht direkt ab dem zweiten Geburtstag genommen, muss 13 Wochen vorher angemeldet werden. Wann hast Du das genau gemacht ? Dann muss er Dir keinen Aufhebungsvertrag geben, sondern Du musst zeitig kündigen. Ansonsten kann es sogar sein, dass er Schadensersatz fordert, da Du den Vertrag nicht erfüllst. Bei was für einem Anwalt warst Du? Fachanwalt für Arbeitsrecht ? Der muss sowas aus dem Schlaf wissen.....

von Sternenschnuppe am 04.08.2017, 06:22



Antwort auf: Verlängerung der Elternzeit nach 2 Jahren wurde abgelehnt

Ja, ein Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er meint, mein Fall wäre sehr komplex, daher die intensive Prüfung. Am 18.07. habe ich die Verlängerung schriftlich erklärt. Die 13 Wochen Frist gilt meines Erachtens erst ab dem 3. Geburtstag und meine Tochter ist gerade 2 geworden, da greift noch die 7-Wochen Frist, aber ich bin keine Expertin. Was ich nicht verstehe, ich habe einen rechtlichen Anspruch auf Elternzeit aber wenn sie abgelehnt wird, wie soll ich sie dann beanspruchen?! Ich hoffe Frau Bader kann Licht ins Dunkel bringen.

von DaniBa29 am 04.08.2017, 06:48



Antwort auf: Verlängerung der Elternzeit nach 2 Jahren wurde abgelehnt

Wenn du bereits einen Anwalt eingeschaltet hast, darf Fr. Bader nicht antworten!

von malini am 04.08.2017, 07:28



Antwort auf: Verlängerung der Elternzeit nach 2 Jahren wurde abgelehnt

Warum darf sie das nicht? Ich bitte doch nur um ihre Einschätzung.

von DaniBa29 am 04.08.2017, 07:33



Antwort auf: Verlängerung der Elternzeit nach 2 Jahren wurde abgelehnt

Ich würde jetzt sagen, dein Arbeitgeber ist leider im Recht. Hattest du 26 Monate Elternzeit? Die Regelung, dass das 3. Jahr ohne Zustimmung angehängt werden darf, gilt nur bei 2jähriger Elternzeit. Das wäre der Fall gewesen, wenn du Elternzeit bis zum zweiten Geburtstag genommen hättest. So war es zumindest bei mir.

von sungirl82 am 04.08.2017, 11:53



Antwort auf: Verlängerung der Elternzeit nach 2 Jahren wurde abgelehnt

Sorry Leute, aber gerade wird es echt haarsträubend. Man muss MINDESTENS 2 Jahre EZ melden damit man auch OHNE Zustimmung des AG verlängern darf. es müssen eben nicht genau 2 Jahre sein, alles darüber hinaus ist auch OK. Und 26 Monate sind eindeutig mehr wie 2 Jahre. Was der AG darf ist aber das er eben wichtige betriebliche Gründe nennen darf und dann der Verlängerung widersprechen kann. IMO gilt das aber nur dann, wenn die AN bereits mehr wie 2 EZ-Abschnitte hatte und wenn es sich um EZ nach dem 3ten Lebensjahr handelt. Deshalb sicherheitshalber meine Nachfrage ob der AG die Ablehnung begründet hat. Das muss er nämlich in dem Falle. Die Frage ist ob diese Begründung ausreichend ist. Und die Frage ist auch, ob das ganze nicht "vorgeschoben" ist um die AN möglichst elegant loszuwerden. Den, wenn sie kündigt hat er genauso das Problem das er dann niemanden hat für die Stelle - die zudem 1,5 Std entfernt ist. Ob das möglich ist - rein vom Arbeitsvertrag aus - muss ebenso geprüft werden. Die 13 Wochen vorher beziehen sich zudem auf EZ welche zwischen dem 3ten und 8ten Lebensjahr genommen werden soll. IMO nicht für die welche vor dem 3ten genutzt wird. da langt die 7 Wochen Frist aus. Meiner Meinung nach kann der AG in diesem Falle gar nichts. Er hat weder ein Mitspracherecht - weil eben bereits mehr wie 2 Jahre EZ gemeldet und es sich um eine Verlängerung innerhalb der ersten 3 Jahre handelt und zudem die 7 Wochen Frist auch locker eingehalten wurde. Da zudem eh absehbar ist das die AN dort nicht wieder arbeiten will, würde ich es auch drauf ankommen lassen. das ganze richt eh nach "los werden wollen". Erschreckend empfinde ich es aber das der gefragte Anwalt diese Frage nicht aus dem Stehgreif weiß - ich hoffe einfach mal das er unsicher ist wegen der anderen Dinge die noch geprüft werden sollen.

Mitglied inaktiv - 04.08.2017, 15:23



Antwort auf: Verlängerung der Elternzeit nach 2 Jahren wurde abgelehnt

Vielen Dank für eure Antworten und Mühe :). @Danyshope So wie du es erklärt hast, hat es mir mein Anwalt heute morgen ebenfalls erklärt. Ich habe einen Anspruch auf die Fortsetzung der Elternzeit eben weil meine Tochter noch nicht 3 ist und dieser benötigt keine Zustimmung des Arbeitgebers, sondern nur die fristgerechte Mitteilung (7 Wochen)! Nachzulesen ist das auch auf Seite 87 in der Broschüre für Elternzeit und -geld des Bundesministeriums für Familien.

von DaniBa29 am 04.08.2017, 17:09



Antwort auf: Verlängerung der Elternzeit nach 2 Jahren wurde abgelehnt

Klasse... Würde ich dem AG einfach mal nett mitteilen. Und alles Gute

Mitglied inaktiv - 04.08.2017, 18:29



Antwort auf: Verlängerung der Elternzeit nach 2 Jahren wurde abgelehnt

Danke schön :D! Das mache ich, ein Schreiben ist schon aufgesetzt.

von DaniBa29 am 04.08.2017, 18:50



Antwort auf: Verlängerung der Elternzeit nach 2 Jahren wurde abgelehnt

das dachte ich mir auch, daher fragte ich oben. und kündigen kann er dich in er elternzeit nicht. das ist dann sein problem, dass er dann so oder so niemanden für die stelle hat. wenn du tz bei einem andren ag arbeiten möchtest was keine konkurrenz zu deinem ag ist, kann er das ja auch nicht einfach so verwehren. du könntest ja zeitungen austragen etcpp..was sagt dein anwalt dazu? alles gute für euch!

von mellomania am 04.08.2017, 21:30



Antwort auf: Verlängerung der Elternzeit nach 2 Jahren wurde abgelehnt

Die neue Stelle hat mein Chef mit der Begründung abgelehnt, dass die Elternzeit nicht weiterläuft und mein ursprüngliches Arbeitsverhältnis wieder auflebt. Die neue Firma ist kein Konkurrent, da in einer völlig anderen Sparte tätig. Ich wüsste auch nicht was er dagegen haben könnte, ihn stört es wohl mehr dass ich dann noch bis nächstes Jahr angestellt bin und er dringend jemanden in der Niederlassung braucht. Wenn ich den Job dort nicht mache, muss er jemand anderen einstellen, aber dann kann er mir nächstes Jahr keinen Job mehr anbieten. Er hat in dem persönlichen Gespräch mehr als deutlich gemacht dass meine Rückkehr in die Firma nicht erwünscht ist.

von DaniBa29 am 04.08.2017, 22:21



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