Verlängerung der Elternzeit nach 1. Jahr auf 3 Jahre?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Verlängerung der Elternzeit nach 1. Jahr auf 3 Jahre?

Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 12.10.14 geboren und ich habe damals in Absprache mit meinem Arbeitgeber Elternzeit für 12 Monate - also bis 11.10.15 beantragt, da ich dann wieder in Teilzeit arbeiten wollte und es für ihn bzgl. Personalplanung so auch besser war. Nun hat es sich so ergeben, dass ich zum 04.01.16 beim gleichen Arbeitgeber eine Teilzeitstelle (20 Std) erhalte und somit die Elternzeit verlängern muss. Nun hat mir mein Arbeitgeber geraten, die Elternzeit um weitere 12 Monate - also bis 11.10.16 zu verlängern und für die Teilzeitstelle erhalte ich dann einen "Teilzeitarbeitsvertrag neben Elternzeit". Auf meine Frage, ob ich die Elternzeit dann nicht gleich bis 11.10.17 verlängern kann habe ich die Antwort erhalten, dass ich aufgrund meines Erstantrages von nur 12 Monaten jetzt nur noch um 12 Monate verlängern kann. Ich hätte im Grunde auf ein Jahr Elternzeit "verzichtet". Ist das korrekt? Mit freundlichen Grüßen Nicole

von MamavonTim1 am 07.10.2015, 13:35



Antwort auf: Verlängerung der Elternzeit nach 1. Jahr auf 3 Jahre?

Hallo, wenn man nur ein Jahr beantragt hat, hat man keinen Anspruch auf Verlängerung. Im Umkehrschluss heißt das, was Ihr Arbeitgeber gesagt hat, dass er der Verlängerung der Elternzeit nur um 1 Jahr zustimmt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.10.2015



Antwort auf: Verlängerung der Elternzeit nach 1. Jahr auf 3 Jahre?

Nich so ganz.... Es stimmt, meldet man bei der Erstanmeldung nur 1 Jahr an, kann der AG davon ausgehen, dass man im zweiten Lebensjahr keine EZ mehr haben möchte. ABER: Stimmen AG und AN zu im zweiten Lebensjahr Elternzeit zu nehmen, dann ist euch beiden ja klar, dass diese Annahme (im 2. Lebensjahr keine EZ wollen) hinfällig ist. Anders wäre es, hätte er nicht zugestimmt: AN meldet 1 Jahr (bis zum 1. Geburtstag) an. Möchte dann verlängern auf 1. Geburtstag bis 2. Geburtstag und der AG ist NICHT einverstanden, dann kann die AN erst wieder ab dem 2. Geburtstag EZ nehmen (dann nur noch 1 Jahr). Was zB auch geht (daher ist die Anmeldung für 1 Jahr keine Verzichtserklärung!) Jahr 1 - AN hat Elternzeit Jahr 2 - AN arbeitet Jahr 3 - AN hat Elternzeit Jahr 4 - AN hat (übertragene) Elternzeit. Melde dich dazu einfach mal bei der Hotline der Elterngeldstelle beim Familienministerium. Die sind sehr kompetent, sehr freundlich und helfen auch mal mit einer schriftlichen Antwort aus. Gruß Sabine

von SumSum076 am 07.10.2015, 15:30



Antwort auf: Verlängerung der Elternzeit nach 1. Jahr auf 3 Jahre?

Dazu möchte ich ein Beispiel aus den Richtlininen des BEEG anführen. Hier hat die AN zunächst 1 Jahr EZ genommen. Im zweiten Lebensjahr dann nochmal 3 Monate. Und später noch mal 15 Monate. Würde eine Anmeldung von 1 Jahr EZ bedeuten, man hätte keine Anspruch mehr auf das zweite Jahr, dann hätte die AN aus dem Beispiel weder die 15 Monate zum Schluß noch die 3 Monate im 2. Jahr nehmen können. Gruß Sabine Aus den Richtlinien zum BEEG, 2015, Seite 321, Mitte: "Beispiel: Das Kind wird am 1.10.2015 geboren. Die Mutter nimmt Elternzeit bis zum 30.09.2016 und dann nochmal vom 1. Januar 2017 bis zum 31. März 2017. Weitere 15 Monate Elternzeit möchte sie ab dem 1.10.2018 nehmen. Diesen dritten Zeitab-schnitt kann der Arbeitgeber aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, weil er vollständig im Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes liegt. Würde die Mutter die 15 Monate Elternzeit schon ab dem 1. Juni 2018 bis zum 31.08.2019 nehmen, läge der dritte Zeitabschnitt nicht vollständig zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes, sodass der Arbeitgeber keine Ableh-nungsmöglichkeit hat."

von SumSum076 am 14.10.2015, 10:08



Antwort auf: Verlängerung der Elternzeit nach 1. Jahr auf 3 Jahre?

Und weiter eine Begründung aus einem Urteil. In dem heißt es: "Bleibt die mitgeteilte Elternzeit hinter diesem Zeitraum zurück, kann der Arbeitnehmer eine Verlängerung der Elternzeit im Rahmen des § 15 Abs. 2 BEEG daher nur mit Zustimmung des Arbeitgebers erreichen (§ 16 Abs. 3 Satz 1 BEEG)" BAG, Urteil vom 18. 10. 2011 - 9 AZR 315/10 (lexetius.com/2011,6454) (Ziffer 25 bb) Gruß Sabine

von SumSum076 am 14.10.2015, 10:18



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Mehrmalige Verlängerung Elternzeit nach Bindungszeitraum möglich?

Sehr geehrte Frau Bader, unser Sohn wurde 2021 geboren, meine Frau hat ein Jahr Elternzeit beantragt und genommen. Diese Elternzeit wurde ohne Pause nach RS mit dem AG auf 24 Monate verlängert. Da unsere Situation derzeit nicht wirklich planbar ist (Umzug erforderlich, ggf. 2. Kind, Probleme mit Kita), wollen wir die Elternzeit nochmals verlä...


Elternzeit Verlängerung nach 2 Jahre

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir helfen. Ich möchte nach 2 Jahre meine Elternzeit um 6 Monate Verlängern. Meine Frage wäre: Es ist möglich nach 2 Jahre Elternzeit, wieder 1 Tag, 1Woche, oder 1Monat arbeiten zu gehen und anschließend die 6 Monate Elternzeit nehmen, ohne die Zustimmung von dem Arbeitgeber? . Oder muss...


Verlängerung der Elternzeit

Ich arbeite Teilzeit in Elternzeit. Beim ersten Kind habe ich 3 Jahre EZ genommen und diese zum Beginn des neuen Mutterschutzes vorzeitig beendet. Ich habe hier also noch ein paar Monate über. Beim 2.Kind habe ich zunächst 2 Jahre Elternzeit genommen. Nun muss ich diese verlängern. Macht es dabei einen Unterschied ob ich zuerst den restlichen Z...


Nachtrag Verlängerung der Elternzeit.

Kann mein AG die Verlängerung meiner Elternzeit ablehnen? Wie unten bereits geschrieben habe ich erst EZ für Kind 1 genommen, und noch vor Ende der EZ mein 2. Kind bekommen. Für K2 habe ich aktuell 2 Jahre Elternzeit genommen, die bald enden. Mit Vorlauf von 7 Wochen würde ich nun das 3.Jahr EZ für K2 einreichen und danach mit 13 Wochen Vo...


Elternzeit Verlängerung

Guten Tag Frau Bader Ich habe eine Verlängerung der Elternzeit beantragt, bis zum 30.10.2023 (Verlängerung um eine Woche). Ich habe diesen schriftlichen Antrag innerhalb der 7-wöchigen Frist gestellt. Mein erster Elternzeitabschnitt von 2 Jahren endet am 22.10.2023. Daher möchte ich zurückkehren und am 31.10.2023 mit der Inanspruchnahme meines R...


Verlängerung Elternzeit

Und noch eine Frage für mich. Ich habe 14 Monate Elternzeit beantragt. Wenn ich nun verlängern will, aber die Arbeitsstunden nicht reduzieren, gebe es ja keinen Grund für den Arbeitgeber, dies zu akzeptieren, oder?


Verlängerung der Elternzeit nach 3. Geburtstag

Guten Tag Frau Bader, meine Tochter ist im Oktober 2017 geboren. Damals hatte ich 12 Monate Elternzeit. Im März 2023 habe ich erneut 12 Monate Elternzeit für sie genommen, die entsprechend im Februar 2024 enden. Nun würde ich diesen zweiten Abschnitt gerne ab März 2024 um weitere 12 Monate verlängern. Ist dies nur mit Einwilligung meiner ...


Elternzeit Verlängerung aber keine Rückmeldung?

Ich habe für 22 Monate Elternzeit genommen und möchte diese verlängern. Mein Antrag ist vor knapp 8 Wochen (in der Frist) bei meinem Arbeitgeber eingegangen, habe bis heute aber keine Antwort erhalten. Gilt das als Zustimmung? Das Verhältnis zu meinem Arbeitgeber ist seit der Schwangerschaft nicht besonders gut, weshalb ich mich nicht traue, nach...


Verlängerung Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Elternzeit mit meinem zweiten Kind (*27.07.23). Theoretisch müsste ich am 2. Geburtstag meines Sohnes (27.07.2025) wieder arbeiten gehen, jedoch würde ich die Elternzeit gerne bis zum 3. Geburtstag ausweiten/verlängern. Meine EZ habe ich mit dem ersten Antrag verbindlich auf 2 Jahre festgeleg...


Anspruch auf Mutterschaftsleistungen bei Verlängerung der Elternzeit

Guten Tag Frau Bader! Ich befinde mich aktuell noch bis 10.07.2024 in Elternzeit für unser erstes Kind und habe dann 2 Jahre Elternzeit aufgebraucht. Nun bin ich wieder schwanger und mein Mutterschutz würde am 01.09.2024 beginnen. Ich lese überall, dass man bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit wieder Anspruch auf Mutterschaftsleistungen ha...