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| Geschrieben von Sonni74LS am 08.02.2012 |
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Re: Verlängerte Elternzeit möglich? Minusstunden?
Gem. BEEG gilt:
Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes.
Wenn Deine Tochter doch im Oktober 3 wird, dann kannst Du doch die Kindergarteneingewöhnung im August problemlos während der Elternzeit machen. Zumindest beginnt bei uns hier immer am 1. August der Kindergarten und ich werde mir auch 4,5 Wochen in diesem Jahr freinehmen um meinen Kurzen dort einzugewöhnen (so denn wir einen Kita-Platz U3 bekommen). |


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