Sehr geehrte Frau Bader, obwohl in Ihrem Forum bereits mehrfach das Thema der Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit besprochen wurde, sind bei mir Fragen offen geblieben. Ich erwarte demnächst mein 2. Kind und werde für 12 Monate in Elternzeit gehen und dann auch 12 Monate volles Elterngeld beziehen. Mein Mann möchte ebenfalls Elternzeit nehmen und die uns verbleibenden 2 Monate Elterngeld beziehen. Nun möchte er aber aufgrund arbeitstechnischer Gründe nicht komplett für 2 Monate aussteigen, sondern stunden-/tageweise, also in Form von Teilzeit z.B. mit 20 Std/Woche weiterarbeiten. Dass er wegen mir nicht mehr als 2 Monate VOLLES Elterngeld beziehen kann, ist uns klar. Aber wie ist es, wenn nebenbei arbeitet? Kann er sich Elternzeit und- geld dann z.B. von 2 Monaten auf 3 Monate mit begleitender Teilzeit "ziehen"? Wir hatten erst erwogen, einfach Elterngeld und -zeit für 2 Monate voll zu beantragen und er regelt das dann auf dem kleinen Dienstweg mit seinem Arbeitgeber. Aber das gibt warscheinlich versicherungsrechtliche Probleme, z.B. im Falle eines Wegeunfalls, wenn er zur Arbeit fährt, "offiziell" aber eigentlich zu Hause sein müsste, oder? Vielen Dank im Vorraus. Franziska
von Franziska 81 am 28.01.2015, 11:01