Verfall erster Elternzeit rechtens?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Verfall erster Elternzeit rechtens?

Hallo Frau Bader, ich habe folgenddes Problem: Bin seit 2008 in einem Unternehmen beschäftigt und befinde mich seit September 2011 auf Grund meines ersten Kindes in Elternzeit mit unbefristeten Vertrag. Elternzeit hatte ich von September 2011- September 2013 eingereicht. Nun bin ich ungeplant wieder schwanger geworden und erwarte im Februar mein 2.Kind. Heute rief ich in unserem Lohnbüro an, um mich danach zu erkundigen was ich für einen Startzeitraum für die 2. Elternzeit angeben soll (da ich mich ja eigtl bis Septeember noch in EZ mit dem ersten Kind befinde) und die Dame meinte dann dass ich den Geburtstag meines 2. Kindes dann ausfüllen soll- also Anfang Februar.. als ich sie fragte was denn mit der restlichen erst beantragten Zeit von meinem ersten Kind sei (eigtl noch bis September diesen Jahres) meinte sie die würde verfallen da sich das ja überschneidet. Ist das wirklich rechtens? verliere ich einfach 7 Monate von der Elternzeit meines ersten Kindes nur weil ich in der Elternzeit erneut Mutter werde? Wenn nein was würden Sie mir raten? Genauso kann man bei uns als Mutter nur auf weniger Std zurück kommen zum arbeiten in der Elternzeit ansonsten müsste man seinen bestehenden Vollzeitvertrag mit allen Vereinbarungen kündigen? Irgendwie macht mich das alles unsicher.. Besten Dank für Ihre Mühe im Vorraus, Gruss Natalie

von Vier_Jahreszeiten am 21.01.2013, 14:03



Antwort auf: Verfall erster Elternzeit rechtens?

Hallo, am sinnvollsten ist es, die erste Elternzeit an dem Tag vor Beginn des zweiten Mutterschutzes zu beenden. Dann bekommen Sie das komplette MG. Die Zeit (max. 12 Mo.) , die man nicht nehmen konnte, kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Lebensjahr aufheben. viele Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.01.2013



Antwort auf: Verfall erster Elternzeit rechtens?

Lass Dich nicht verunsichern. Es kommt noch besser für Dich , gut dass Du nach Deinen Rechten fragst. Beende zu sofort ! die erste Elternzeit. Dir steht der volle Mutterschutzlohn zu vom Vollzeitgehalt ! Inklusive neue Urlaubstage für diese Zeit ! Dann würde ich an Deiner Stelle für Kind 2 drei Jahre Elternzeit nehmen, den Rest von Kind 1 auf die Zeit bis zum 8. Geburtstag übertragen . Das bin ich mir grad unsicher, ob der AG diese Übertragung ablehnen kann. Aber : Willst Du da denn zurück ? Wenn das mit der Teilzeit eh nicht gehen wird. Dann würde ich innerhalb der 3 Jahre von Kind 2 auf Jobsuche gehen. Alles Gute für Euch und nimm auf jeden Fall das noch mögliche Mutterschaftsgeld mit, indem Du die Elternzeit jetzt beendest ! Du bist ja schon in der Zeit wo Du Mutterschutz hättest. Jeder Tag ist bares Geld.

von Sternenschnuppe am 21.01.2013, 14:54



Antwort auf: Verfall erster Elternzeit rechtens?

Hallo, lt Gesetz steht mir aber nix mehr an Geld vom Arbeitgeber zu da ich seit August 2011 nicht mehr arbeiten war und seitdem auch nix erhalten habe, denke ich?! Habe gerade etwas gelesen wo steht dass alles was von Kind 1 über 12 Monate übrig bleibt verfällt sofern ein weiteres Kind in bestehender Ez folgt?? Also muss ich das hin nehmen,dass die Zeit von Kind 2 ab Februar bis Ende Ez von Kind 1 im September diesen Jahres entfällt? LG

von Vier_Jahreszeiten am 21.01.2013, 18:47



Antwort auf: Verfall erster Elternzeit rechtens?

Wenn Du die Elternzeit von Kind 1 beendest, dann lebt Dein alter Vollzeitvertrag auf und Du bekommst Mutterschutzgeld bis 8 Wochen nach der Geburt. Das Recht ist auf Deiner Seite ! Nimm die 3 Jahre dann von Kind 2 und such Dir was anderes. So wie ich es rauslese gibt es doch eh kein zurück, da sie bei Teilzeit nicht mitmachen.

von Sternenschnuppe am 21.01.2013, 20:24



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