Frage: Urlaubskürzung

Sehr geehrte Frau Bader, wie wird denn der Urlaub richtig gekürzt? ET vorraussichtlich 09.12.2017. Mutterschutz ab 28.10.2017. Urlaubsanspruch für das laufende Jahr 25 Tag. Vielen Dank.

von beanieb am 21.07.2017, 09:40



Antwort auf: Urlaubskürzung

Hallo, Sie haben urlaubsansprüche bis einschliesslich für den Monat, in dem der Mutterschutz endet Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.07.2017



Antwort auf: Urlaubskürzung

Hallo, Was willst denn kürzen? Für 2017 hast du den vollen Anspruch, und für Januar und Februar bekommst du noch 2/12 des Jahresurlaubs. Wenn dein Mutterschutz z.B. wegen Frühgeburt deutlich länger dauert, gibt es entsprechend mehr Urlaub. LG luvi

von luvi am 21.07.2017, 23:38