Wir bekommen Urlaubsgeld vom Durchschnitt der letzten 12 Monate bezahlt. Im Mai 2010 ging ich in Mutterschutz und ab September dann in Elternzeit (3 Jahre). Von November bis Februar 2011 arbeitete ich auf 400,-€ Basis und danach Teilzeit (60,-h+). Im April hatte ich 2 Wochen Urlaub, wobei ich pro Tag 1h Urlaubsgeld vergütet bekommen habe. Ist das möglich? Muß der Arbeitgeber nicht die Zeit vor dem Mutterschutz/Schwangerschaft als Berechnung nehmen? Weil so, wenn ich's gewußt hätte, hätte ich am besten keinen Urlaub genommen. Vielen Dank MfG
Mitglied inaktiv - 08.08.2011, 14:39