Hallo, sorry, wahrscheinlich habe ich mich nicht klar ausgedrückt. Ein Urlaubsabgeltungsanspruch ensteht erst mit Vertragsende, soweit klar. Meine Frage: Wie lange habe ich NACH VERTRAGSENDE Zeit, um diesen Anspruch beim Arbeitgeber geltend zu machen? Ich habe irgenwo im Internet nachgelesen, man hat 2 Jahre, aber stimmt das auch? Danke im Voraus für Ihre Antwort!
von wunschkindmama am 28.08.2012, 09:18