Frage: Urlaubsanspruch nach Elternzeit

Guten Abend, ich habe da ein problem. Ich befinde mich momentan im babyjahr. Anfang 2008 wurde mir von meiner frauenärztin ein beschäftigungsverbot verhängt, aufgrund starker kreislaufprobleme und psychischer belastung auf der arbeit. Meinen sohn brachte ich ende juni zur welt, ich konnte also meinen urlaub nicht in anspruch nehmen. Anfangs sagte mir mein arbeitgeber das die 17 tage urlaub nach meiner elternzeit genommen werden können oder das er mir diese dann bezahlen würde. Nun stellt er sich quer und will mir meinen urlaub weder bezahlen noch geben. Ist das rechtens? Ich sagte ihm das die im mutterschutz gesetzt steht, doch er meint nur das es seit frühjahr 2008 ein gesetzt gebe, was diese außer kraft treten läßt.Und ich deshalb keinen anspruch mehr auf meinen nicht genommenen urlaub aus dem jahr 2008 hätte. Bitte können sie mir weiter helfen? Langsam weiss ich nicht mehr weiter. mfg nadinschen

Mitglied inaktiv - 05.02.2009, 19:34



Antwort auf: Urlaubsanspruch nach Elternzeit

Hallo, mische mich mal ein, da das MEIN Thema war! Das hätte er wohl gern! Das Urteil vom 20.Mai 2008 besagt, dass der Urlaub eben NICHT verfällt! Er muss in dem Jahr, in dem die Mama wieder anfängt bzw. im darauffolgenden Kalenderjahr gewährt werden. Nur wenn Du dort nicht wieder anfängst, muss dein Urlaub ausgezahlt werden. Nutze doch bitte mal die Suchfunktion, genau zu diesem Thema habe ich Frau Bader befragt! Aufgrund ihrer Hilfe (Danke Frau Bader!) habe ich meine gestrichenen Urlaub rückübertragen bekommen! Das waren immerhin noch 20 Tage, also 1 Monat mehr Urlaub, freu. Ein Rat noch: Wie wäre es mit einem sehr netten Brief, in dem Du schriftlich deinen Anspruch mit dem Urteil vom 20.05.08 begründest?! Druck das Urteil aus und hänge es als Anlage dran. Frau Bader kann Dir da sicher die Nummer (BAG.../...) geben. So habe ich das jedenfalls gemacht, mit "Ich bitte Sie, meine Anspruch nochmal zu prüfen.." Klar hätte ich auch fordern können, was mir ja zusteht, aber so kann der AG "sein Gesicht wahren". Ich will dort ja weiter arbeiten... LG und Viel Erfolg! Jana

Mitglied inaktiv - 05.02.2009, 21:57



Antwort auf: Urlaubsanspruch nach Elternzeit

...von damlas zum besseren googlen: http://www.rund-ums-baby.de/recht/beitrag.htm?id=58668 Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 05.02.2009, 22:04



Antwort auf: Urlaubsanspruch nach Elternzeit

Oh, danke Dir! Werde ich mal gleich speichern! LG Jana

Mitglied inaktiv - 05.02.2009, 22:11



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