Sehr geehrte Frau Bader.
Ich hatte schon mal eine Frage bezüglich des Urlaubsanspruches nach der EZ gestellt. Bin leider dennoch nen bissel ratlos.
Meine EZ endet am 09.01.2013. Am 1o.o1.13 würde ich meinen 1. Arbeitstag haben.Seit Mai 2012 (6.SSW) war ich aufgrund eines Beschäftigungsverbotes bis zur Geburt nicht mehr in der Praxis tätig. Nun weiß ich gar nicht wieviele Urlaubstage ich nach meiner EZ geltend machen kann? Laut Vertrag habe ich 3o Tage Jahresurlaub.
Viell. können sie mir ja weiterhelfen.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
Bummelfloh79
von
Bummelfloh79
am 14.11.2012, 19:22
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach EZ
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.11.2012
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach EZ
Wann endete denn der Mutterschutz?
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 14.11.2012, 23:27
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach EZ
Hi, der Mutterschutz endete am 11.03.2012.
von
Bummelfloh79
am 15.11.2012, 18:43
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach EZ
Dein Mutterschutz endete im März. Ab dann warst du in Elternzeit.
Dann kann dir (bisher) der Urlaub für die Monate April bis Dezember gekürzt werden = 9 Monate.
30 (Jahresurlaub) : 12 (Monate des Jahres) = 2,5 Tage pro Monat
2,5 Tage * 9 Monate (die du komplett in EZ warst) = 22,5 Tage
30 (Jahresurlaub) - 22,5 (Elternzeit) = 7,5 Tage, die aufgerundet werden auf 8 Tage, die dir für 2012 zugestehen.
Für 2013 steht dir der ganze Jahresurlaub zu, weil du keinen ganzen Monat in dem Jahr in EZ warst.
So, das war bisher so!
Du könntest dich aber auch auf das neue Urteil vom Bundesarbeitsgericht berufen. Danach wäre es so, dass dir bis 11.04. kein Urlaub abgezogen werden kann, du erst ab Mai komplett in EZ bist.
Abzug beim Urlaub möglich von Mai bis Dez. Du hättest dann für 2012 insgesamt 10 Tage Urlaub.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 17.11.2012, 11:05
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach EZ
Aha, danke Dir für die Antwort.
Ich dachte ich hätte die kompletten 3o Tage. Aber 8 sind auch was feines...
Lieben Gruß
Bummel
von
Bummelfloh79
am 17.11.2012, 18:33
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach EZ
Moin,
Meine EZ endet am 09.01.2013. Am 1o.o1.13 würde ich meinen 1. Arbeitstag haben.Seit Mai 2012 (6.SSW) war ich aufgrund eines Beschäftigungsverbotes bis zur Geburt nicht mehr in der Praxis tätig.
Und
Hi, der Mutterschutz endete am 11.03.2012.
das passt glaube ich nicht zusammen. ich denke das soll Mai 2011 heißen.
dann kommen noch einmal 30Tage abzüglich der 2011 schon genommenen dazu!
LG
Ingo
von
IngoAC
am 19.11.2012, 11:25