Frage: Urlaubsanspruch nach BV ?

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe ein Berufsverbot erhalten und konnte daher für 2010 noch keinen Urlaub nehmen, da es sozusagen fließend in den Mutterschutz übergeht. Insgesamt wären das dann 10 volle Monate in 2010(BV+Mutterschutzzeiten). Laut Arbeitsvertrag stehen mir 30 Tage Jahresurlaub zu. Den nicht genommenen Urlaub könne ich dann nach der Elternzeit nehmen (also vor Aufnahme meiner Tätigkeit) hieß es. Es würde dann aber nur der gesetzliche Anspruch gelten an Urlaub, nicht die Tage in meinem Arbeitsvertrag. Das wären dann 20 (gesetzliche Tage) und nicht 25 Tage die mir nach Vertrag zustehen. Warum gibt es hier verschiedene Regeln und wo kann ich das den nachlesen, ab wann nur der gesetzliche Anspruch gültig ist? Ich bedanke mich vorab für die Beantwortung der Frage, mit freundlichen Grüßen Dina

Mitglied inaktiv - 28.07.2010, 15:27



Antwort auf: Urlaubsanspruch nach BV ?

Hallo, das ist Quatsch. Ihnen steht der vertragl. Urlaubsanspruch zu Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.07.2010



Antwort auf: Urlaubsanspruch nach BV ?

Weder im BEEG noch im MuSchG steht, dass der Urlaub bei Schwangerschaft oder BV auf den gesetzlichen Mindestanspruch reduziert wird. Zudem darf grundsätzlich eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung nicht zur Schlechterstellung der Frau führen. Daher kann ich mir nicht vorstellen, dass es rechtens ist, den Urlaub zu reduzieren. Selbst wenn es im Arbeitsvertrag stehen sollte! Siehe zB § 17 BEEG Urlaub: Bsp Absatz 2: "Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren." Das Gleiche sagt die Broschüre Elterngeld und Elternzeit des Bmfsfj. Und das MuSchG § 17 Satz 2. Wenn also dein kompletter Mutterschutz bis Oktober geht, dann stehen dir eben 25 Tage Urlaub zu. Gruß Sabine

Mitglied inaktiv - 28.07.2010, 23:35



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