Hallo Frau Bader,
mir ist da gestern noch was eingefallen bezüglich des Auszahlen von den restlichen Urlaubstagen.
Ist das überhaupt möglich? Denn bei einem Minijob darf man doch in der Regel nicht über diese 450 Euro Grenze kommen.
Ich habe letztes Jahr bei diesem AG am 1.6.2015 angefangen und meine Kündigung ist für den 30.09.2016 angesetzt. Danach fängt ab 5.10. mein Mutterschutz an und im Anschluss vom Mutterschutz sofort die neue Elternzeit.
Ich habe immer um die 450 Euro verdient. Müsste ich das dann nicht versteuern oder so?
Macht das dann überhaupt Sinn mir diese 7 Tage auszahlen zu lassen?
MfG
von
Klara S.
am 25.08.2016, 07:48
Antwort auf:
Urlaubsanspruch bei Kündigung im Beschäftigungsverbot?
Hallo,
bei den wenigen Tagne werden Sie doch nicht über den Betrag kommen.
Einmalzahlungen werden nicht beim EG berückdichtigt, es kommt also darauf an, wie es deklariert wird.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.08.2016
Antwort auf:
Urlaubsanspruch bei Kündigung im Beschäftigungsverbot?
Am 8.8. hatte ich Sie folgendes gefragt und das hatten Sie mir auch schon beantwortet. sorry, etwas durcheinander....
Guten Tag Frau Bader,
folgendes Problem liegt bei mir vor:
Ich bin im 3. Elternzeitjahr....während dieser Zeit habe ich nicht bei meinem Arbeitgeber gearbeitet bei dem ich Elternzeit beantragt habe, sondern auf 450-Euro Basis bei einem anderen. Meine Elternzeit geht eigentlich noch bis einschließlich 31.5.2017, da ich aber wieder schwanger bin möchte ich meine Elternzeit vorzeitig beenden und den 450-Euro Job kündigen um wieder eine neue Elternzeit bei meinem alten AG zu beantragen.
Meine Frage hat eigentlich was mit dem noch bestehenden Urlaub zu tun, den ich bei dem 450-Euro Job nicht mehr nehmen konnte, da ich sofort in ein Beschäftigungsverbot geschickt wurde.
Problem bei der ganzen Sache ist, dass ich keinen schriftlichen Arbeitsvertrag habe.....er wurde zwar ausgefüllt, aber mein AG bei dem 450-Euro Job hat ihn mir nie unterschrieben zurück gegeben!!
1.Habe ich dann überhaupt noch Anspruch auf diesen Urlaub?
2. Wie lang ist dann meine Kündigungsfrist?
Über eine Antwort Ihrerseits würde ich mich sehr freuen.
Mfg
von
Klara S.
am 25.08.2016, 07:56
Antwort auf:
Urlaubsanspruch bei Kündigung im Beschäftigungsverbot?
Im Jahresdurchschnitt dürfen die 450€ nicht überschritten werden, also im Zeitraum vom 1.1 bis 31.12. sie können sich den Urlaub also auszahlen lassen, dies sollte allerdings noch im Mutterschutz erfolgen, da dies sonst höchstwahrscheinlich auf das Elterngeld angerechnet wird.
von
Behnke
am 25.08.2016, 13:19
Antwort auf:
Urlaubsanspruch bei Kündigung im Beschäftigungsverbot?
Der Mini- Job läuft ja während der Elternzeit bei einem anderen AG.
Bei diesem kündige ja zum 30.09.!
Zählt das dann trotzdem bis zum 31.12.?
Ab dem 5.10. bin ich dann wieder bei meinem richtigen Chef in Mutterschutz und anschließender Elternzeit.
von
Klara S.
am 25.08.2016, 15:09
Antwort auf:
Urlaubsanspruch bei Kündigung im Beschäftigungsverbot?
Es zählt immer das steuerjahr und die gesamteinkünfte auf Minijobbasis. Also im Zeitraum 1.1-31.12 dann 12*450€
von
Behnke
am 27.08.2016, 11:26
Antwort auf:
Urlaubsanspruch bei Kündigung im Beschäftigungsverbot?
Vielen lieben Dank für die Info!
von
Klara S.
am 27.08.2016, 14:17