Urlaubsanspruch bei Beschäftigungsverbot und Änderung Arbeitszeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubsanspruch bei Beschäftigungsverbot und Änderung Arbeitszeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgende Frage. Mir stehen im Jahr 34 Tage Urlaub zu. Der Entbindungstermin ist der 3.10.13. Mutterschutz ist somit bis Anfang Dezember. Ich habe im Januar noch keinen Urlaub genommen und nun ist die Frage ob ich somit nach Ende der Elternzeit Anspruch auf alle 34 Tage habe? Es liegt, wegen Arbeit im Nachtdienst mit Behinderten ein BV vor. Ich habe rund 30 Stunden pro Woche gearbeitet und somit pro Urlaubstag 5,9 Stunden verbraucht. Wenn ich nun nach der Elternzeit mit 15 Stunden anfange, wie werden dann die 34 Tage Resturlaub berechnet? Mit 2,95 Stunden oder wäre es z.B. denkbar das ich sage ich arbeite im Januar und Februar 2015 30 Stunden wie vorher (und nehme in den Monaten den Resturlaub) und fange dann erst im März mit 15 Stunden an? Besten Dank und viele liebe Grüße

von Maxi78 am 01.02.2013, 23:32



Antwort auf: Urlaubsanspruch bei Beschäftigungsverbot und Änderung Arbeitszeit

Hallo, Urlaubsanspruch hat man bis zum Ende des Monats, in dem der Mutterschutz endet. Daran ändert auch das BV nichts. Den zweiten Absatz verstehe ich nicht so ganz. Ein Urlaubstag ist ein Urlaubstag. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.02.2013



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