Hallo Frau Bader,
Meine Tochter kam am 13.9.14 auf die Welt, jetzt möchte ich ab 15.9. Wieder Teilzeit arbeiten. Werde aber den AG wechseln - Elternzeit läuft bei diesem weiter und ich arbeite dann 16 Std.
Zu meiner Frage: bei meinem alten AG hab ich noch einen Urlaubsanspruch von 7 Tagen. Werden die mitgenommen zum neuen AG oder habe ich einen Anspruch auf Auszahlung?
Dankeschön
Mit freundlichen Grüßen
von
Clauds
am 03.08.2015, 07:38
Antwort auf:
Urlaubsanspruch bei AG in Elternzeit?
Hallo,
bleibt beim alten Ag
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.08.2015
Antwort auf:
Urlaubsanspruch bei AG in Elternzeit?
Wenn die EZ und damit der Vertrag beim alten AG weiterläuft, dann läuft da auch dein Urlaub weiter.
Einen Anspruch auf Auszahlung hast du nicht, den gibts erst bei Vertragsende.
Und den Urlaub mitnehmen zum neuen AG....wie soll das denn gehen?
Dazu ist die Regelung da, dass ein Resturlaubsanspruch bei Vertragsende auszuzahlen ist!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 03.08.2015, 16:04
Antwort auf:
Urlaubsanspruch bei AG in Elternzeit?
Warum willst du den AG wechseln? Hol Dir die Erlaubnis von deinem eigentlichem AG das du innerhalb der EZ bei einem anderen arbeiten willst. Wenn das kein Konkurrent ist, dann muss der AG eigentlich zustimmen. Und dein eigentlich Vollzeitvertrag, samt des Urlaubs ruht weiterhin.
Solltest du feststellen, Du willst wirklich dauerhaft wechseln, kannst du immer noch kündigen bei dem Hauptarbeitgeber. Sollte der neue aber nichts sein, dann hast du immerhin noch den alten.
Mitglied inaktiv - 03.08.2015, 17:01
Antwort auf:
Urlaubsanspruch bei AG in Elternzeit?
Das es möglich ist die Elternzeit z.b. bei minijob weiter zuführen weiß ich, da ich aber eine neue Stelle bei der Konkurrenz habe kündige ich und bekomme dort einen neuen unbefristeten Vertrag.
Hatte nur mal bei Bekannten gehört, dass diese Resturlaub in einen neuen Betrieb mitgenommen haben, daher meine Frage.
Danke für die Antworten.
von
Clauds
am 03.08.2015, 21:00