Urlaubsanspruch bei AG in Elternzeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubsanspruch bei AG in Elternzeit?

Hallo Frau Bader, Meine Tochter kam am 13.9.14 auf die Welt, jetzt möchte ich ab 15.9. Wieder Teilzeit arbeiten. Werde aber den AG wechseln - Elternzeit läuft bei diesem weiter und ich arbeite dann 16 Std. Zu meiner Frage: bei meinem alten AG hab ich noch einen Urlaubsanspruch von 7 Tagen. Werden die mitgenommen zum neuen AG oder habe ich einen Anspruch auf Auszahlung? Dankeschön Mit freundlichen Grüßen

von Clauds am 03.08.2015, 07:38



Antwort auf: Urlaubsanspruch bei AG in Elternzeit?

Hallo, bleibt beim alten Ag Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.08.2015



Antwort auf: Urlaubsanspruch bei AG in Elternzeit?

Wenn die EZ und damit der Vertrag beim alten AG weiterläuft, dann läuft da auch dein Urlaub weiter. Einen Anspruch auf Auszahlung hast du nicht, den gibts erst bei Vertragsende. Und den Urlaub mitnehmen zum neuen AG....wie soll das denn gehen? Dazu ist die Regelung da, dass ein Resturlaubsanspruch bei Vertragsende auszuzahlen ist! Gruß Sabine

von SumSum076 am 03.08.2015, 16:04



Antwort auf: Urlaubsanspruch bei AG in Elternzeit?

Warum willst du den AG wechseln? Hol Dir die Erlaubnis von deinem eigentlichem AG das du innerhalb der EZ bei einem anderen arbeiten willst. Wenn das kein Konkurrent ist, dann muss der AG eigentlich zustimmen. Und dein eigentlich Vollzeitvertrag, samt des Urlaubs ruht weiterhin. Solltest du feststellen, Du willst wirklich dauerhaft wechseln, kannst du immer noch kündigen bei dem Hauptarbeitgeber. Sollte der neue aber nichts sein, dann hast du immerhin noch den alten.

Mitglied inaktiv - 03.08.2015, 17:01



Antwort auf: Urlaubsanspruch bei AG in Elternzeit?

Das es möglich ist die Elternzeit z.b. bei minijob weiter zuführen weiß ich, da ich aber eine neue Stelle bei der Konkurrenz habe kündige ich und bekomme dort einen neuen unbefristeten Vertrag. Hatte nur mal bei Bekannten gehört, dass diese Resturlaub in einen neuen Betrieb mitgenommen haben, daher meine Frage. Danke für die Antworten.

von Clauds am 03.08.2015, 21:00



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