Hallo Frau Bader und alle anderen, vor ein paar Tagen habe ich hier gelesen, dass genehmigter aber noch nicht genommener Urlaub während eines BV verfällt.... - ist das auch bei Arbeitsunfähigkeit während der Schwangerschaft so? Seit 3 Wochen bin ich AU geschrieben, in diese Zeit sind zwei Urlaubstage gefallen bzw es fallen noch weitere in den AU-Zeitraum - sind die weg? Oder habe ich Anspruch darauf, dass mir diese Tage nach der Elternzeit zustehen bzw ausgezahlt werden? Es wird nicht mehr möglich sein, den Urlaub noch vor Mutterschutzbeginn zu nehmen. Vielen Dank! blattlaus
von blattlaus am 02.07.2015, 15:11