Ich habe noch etwas vergessen: 2014 haben wir für Januar 2015 eine Reise gebucht ,für welche ich Urlaub angemeldet habe,welcher auch im Urlaubskalender im Büro eingetragen war. Wegen der Schwangerschaft sind wir dann nicht geflogen bzw war ich ja in dem Zeitraum, für welchen ich beantragt habe, dann im Beschäftigungsverbot. Verfällt dieser dann? LG
von Emmacat am 02.08.2015, 20:33