Urlaub und Verlängerung der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaub und Verlängerung der Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich Urlaub und Elternzeit. Als ich schwanger war erhielt ich ein Berufsverbot, so daß ich meinen Urlaub nicht aufbrauchen konnte. Jetzt habe ich zwei Jahre Elternzeit. Den Resturlaub darf ich nach der Elternzeit nehmen. Nun meine Frage: Mein Vertrag läuft kurz nach Ende meiner 2 Jahre Elternzeit aus. Ich würde gern ein drittes Jahr Elternzeit nehmen - würde aber ungern meinen Urlaubsanspruch verfallen lassen. Ist es möglich, daß ich ein drittes Jahr Elternzeit beantrage, als Startdatum aber zum Beispiel 8 Tage nach Ende der ersten zwei Jahre Elternzeit angebe und die 8 Tage dann meinen (bezahlten) Urlaub nehme? Kann ich überhaupt ein drittes Jahr Elternzeit beantragen, wenn mein Vertrag nur noch 4 Wochen läuft? Oder muß ich dann nur 4 Wochen Elternzeit beantragen? Viele Grüße Ulli

Mitglied inaktiv - 29.07.2010, 08:34



Antwort auf: Urlaub und Verlängerung der Elternzeit

Hallo, wenn der Vertrag ausläuft, können Sie keine EZ mehr nehmen, mit Beendigung des Vertrages wird der Urlaub ausgezahlt Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.07.2010



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