Frage: Urlaub ohne Bescheid zu geben?

Sehr geehrte Frau Bader, meine vierjährige Tochter ist heute nach zwei Wochen bei Ihrem Vater aus den Urlaub gekommen. Mein Exmann erzählt mir grundsätzlich nichts über die Zeit, die meine Tochter bei ihm verbringt. Nun hat mir meine Tochter erzählt, dass sie mit der neuen Frau meines Exmannes alleine bei ihren Eltern übers gesamte Wochenende war. Muss mein Exmann mich informieren, wenn er sowas plant und muss ich dem zustimmen? Finde es merkwürdig, dass das einfach so erlaubt ist ohne, dass ich Bescheid weiß. Viele Grüße

von monimaus1980 am 22.07.2016, 19:14



Antwort auf: Urlaub ohne Bescheid zu geben?

Hallo, wenn er nichts macht, was das Kind gefährdet, muss er es nicht. Er ist der Vater Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.07.2016



Antwort auf: Urlaub ohne Bescheid zu geben?

Nein, das muss er nicht. Würdest Du Dir in Deiner Zeit doch auch nicht sein Einverständnis holen was Du mit dem Kind machst , oder ? Und bei neuem Ehemann und Du musst am Wochenende mal weg den Ex anrufen ob Dein Mann das Kind betreuen darf. Gleiche Rechte für Euch beide. Ich finde es super dass er sie zwei Wochen nimmt und auch die neue Frau sich verantwortlich fühlt und das Kind nicht als Störfaktor empfindet sondern integriert

von Sternenschnuppe am 22.07.2016, 19:36



Antwort auf: Urlaub ohne Bescheid zu geben?

Hallo, Gibst du ihm Bescheid, wenn ihr übers Wochenende wegfährt, wenn dein Kind bei Freunden übernachtet usw? Es ist der Vater des Kindes. Auch er darf selbst Entscheidungen treffen, in der Zeit, in der das Kind bei ihm ist. LG Luvi

von luvi am 22.07.2016, 19:38



Antwort auf: Urlaub ohne Bescheid zu geben?

..ja, ich würde ihm Bescheid geben, wenn meine Tochter übers Wochenende woanders als bei mir wäre bzw., wenn ich mit ihr in den Urlaub fahre. Ich denke, dass die Eltern wissen sollten, wo sich das Kind aufhält.

von monimaus1980 am 22.07.2016, 19:41



Antwort auf: Urlaub ohne Bescheid zu geben?

Dazu bist Du aber nicht verpflichtet. Warum machst Du das wenn er Dir nicht einmal erzählt was sie gemacht haben bei ihm? Was würdest Du machen wenn er sagt er möchte nicht dass sie bei der Freundin schläft am Wochenende ? Es absagen ? Löse Dich etwas mehr von ihm, also versuche es. Er ist der Papa Deines Kindes. Bleibt er. Aber Du bist nicht verplfichtet ihn in Deine Betreuungszeiten einzubeziehen. Und er eben auch nicht wenn das Kind bei ihm ist.

von Sternenschnuppe am 22.07.2016, 19:53



Antwort auf: Urlaub ohne Bescheid zu geben?

Ich finde es aber normal, dass Eltern wissen, wo sich ihre Kinder aufhalten. Wisst ihr etwa nicht, wohin eure Kinder in den Urlaub fahren?

von monimaus1980 am 22.07.2016, 20:03



Antwort auf: Urlaub ohne Bescheid zu geben?

Dein Kind war beim Papa, und ein Wochenende offenbar bei den Eltern seiner Frau mit seiner Frau. Moni, ich meine es nicht böse, aber es geht Dich nix an wie und wo er Zeit mit ihr verbringt oder wenn die Stiefmutter Deines Kindes mal die Betreuung übernimmt. Dein Ex redet ja anscheinend jetzt schon nicht mit Dir. Mache keine neuen Nebenkriegsschauplätze auf, bei denen Du rechtlich gar keine Handhabe hast. Und höre selbst auf ihn über alles mögliche zu informieren. Reagiert er da überhaupt drauf ?

von Sternenschnuppe am 22.07.2016, 20:12



Antwort auf: Urlaub ohne Bescheid zu geben?

Nein, er reagiert auf gar nichts. Und ich habe keinen neuen Kriegsschauplatz aufgemacht. Ich frage hier, ob das so erlaubt ist.

von monimaus1980 am 22.07.2016, 20:18



Antwort auf: Urlaub ohne Bescheid zu geben?

Ja, ist es. Ich wünsche Dir alles Gute und mehr Vertrauen in ihn. Er wird sein Kind nicht gefährden.

von Sternenschnuppe am 22.07.2016, 20:28



Antwort auf: Urlaub ohne Bescheid zu geben?

"Irgendein gesondertes Auskunftsrecht darüber, wo das Kind übernachtet, besteht nicht, auch wenn es sicherlich einer kooperativen und vertrauensvollen Elternebene entgegenkommt, das andere Elternteil darüber zu informieren, dass man mit dem Kind einen Urlaub verbringen wird und wo. Eine Pflicht, darüber zu informieren, gibt es aber nicht und ebenso kein Vetorecht des anderen Elternteils." Das habe ich gerade dazu gefunden. Es gibt keine Verpflichtung darüber zu informieren, aber sinnvoll wäre es schon. Verrückte Welt, dass man als Eltern nicht Antwort geben kann, wo das Kind ist und ob es verreist, wenn es beim anderen Elternteil ist... naja...

von monimaus1980 am 22.07.2016, 20:53



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