Hallo Frau Bader,
ich habe heute von meinen AG eine allgemeine Information erhalten, dass ab sofort der Urlaubsanspruch am 31.03. des Folgejahres verfällt (vorher konnten wir ihn "mitnehmen").
Meine Elternzeit geht jetzt am 26.02.2015 zu Ende. Ich habe noch ca. 28 Tage Urlaub. Muss ich die jetzt sofort nehmen, damit der Anspruch nicht verfällt?
Vielen Dank und viele Grüße
Jasmin
von
Jinza
am 24.02.2015, 13:37
Antwort auf:
Urlaub nach Elternzeit
Hallo,
nein, nach dem BEEG können Sie den Urlaub bis in dem Folgejahr nach beendigung der EZ nehmen.
Das ist eine vorgehende Spezialregelung.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.02.2015
Antwort auf:
Urlaub nach Elternzeit
Hallo,
nein, für Resturlaub nach EZ gilt die Sonderregelung des BEEG.
Im laufenden und darauffoklgenden Jahr kann dieser genommen werden.
gruss
Désirée
von
desireekk
am 24.02.2015, 16:39