Hallo Frau Bader, vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage vom 9.9.! Damit hat sich mittlerweile ergeben, dass ich während meines zweiten Mutterschutzes Vollzeit- statt Teilzeitansprüche haben werde. Da mein Mutterschutz fast vollständig ins neue Jahr 2015 fällt, stellt sich mir nun die Frage, ob ich den Urlaub für diesen Zeitraum schon vor dem Mutterschutz, also dieses Jahr 2014, nehmen darf? Oder kann der Anteil 2015 dann erst nach dem Mutterschutz und anschließender Elternzeit genommen werden? Herzlichen Dank schon im Voraus für Ihre Antwort!
von sonnenkoenigin am 16.09.2014, 15:34