Guten Morgen Folgender Fall bei mir. Ich befinde mich noch bis nächste Woche in EZ mit meinem 1.Kind,welches jetzt 1 Jahr alt wird. Ich bekam für ihn ab der 8.SSW ein BV vom Frauenarzt. Hatte zu der Zeit noch einen Urlaubsanspruch von 12 Tagen welche ich nicht mehr nehmen konnte. Diese 12 Tage wären dann dieses Jahr dazu gerechnet worden. Nun bin ich jedoch in der 14.Woche schwanger :-) und bekomme gleich nach Ende der EZ erneut ein BV ausgestellt. Habe ich rechtlichen Anspruch auf Auszahlung meiner 12 Tage Urlaub aus dem Jahr 2012 und auf die 24 Tage für dieses Jahr? Und es ist doch richtig das ich bis Beginn des neuen Mutterschutzes volles Gehalt bekomme? Und das zweite Elterngeld ist doch dann so hoch wie jetzt für das 1. Kind auch schon oder? Liebe Grüße
von Babyinside am 16.04.2014, 09:54