Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich seit letzter Woche im Beschäftigungsverbot und habe noch 2 Tage "alten" Urlaub aus 2011. Es war mir bis zum Beschäftigungsverbot nicht möglich, diesen zu nehmen. Wann kann ich diesen in Anspruch nehmen oder muss er ausgezahlt werden bzw. verfällt er am 31.03.2012? Beim Jahresurlaub 2012 ist es doch so, dass er im Anschluß an die Elternzeit genommen werden kann. Gilt das auch für meinen "alten" Urlaub? Für Ihre Mühe vielen Dank. Es ist schön, dass Sie unsere Fragen beantworten. Nochmals vielen Dank. Schneck78
von Schneck78 am 29.02.2012, 15:11