Hallo Frau Bader,
ich habe eine Frage bezüglich Unterhaltsschulden.
Meine Bekannte ist seit 4 Jahren von ihrem Mann getrennt und der Unterhalt für die gemeinsame Tochter wurde vom Gericht festgelegt. Trotz Titel zahlt er keinen Unterhalt seit diesen 4 Jahren. 2 mal konnte sie ihn pfänden lassen mehr war nicht zu holen da er sich seit vier Jahren nicht auf der Gemeinde in der er wohnt anmeldet. Somit ist er nicht greifbar. Die gemeinsame 16 jährige Tochter möchte nun zu ihrem Vater ziehen so das die Mutter nun Unterhaltspflichtig ist. Meine Frage ist, werden die noch offenen Unterhaltsschulden meiner Bekannten angerechnet so das sie evtl. keinen Unterhalt mehr zahlen muß bis die Tochter 18 Jahre alt ist?
von
Manuela71
am 22.07.2014, 14:26
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Unterhaltsschulden
Hallo,
Gegen eine Unterhaltsforderung ist eine Aufrechnung nicht zulässig (OLG Dresden · Beschluss vom 6. April 2011 · Az. 24 UF 880/10).
Sie scheint doch zu wissen, wo der Mann wohnt. Warum ist dann eine Pfändung nicht möglich? War da ein Anwalt dran? Das erscheint mir alles ganz komisch.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.07.2014
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Unterhaltsschulden
Nein, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
von
Sternenschnuppe
am 22.07.2014, 14:30
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Unterhaltsschulden
Wie kann denn das Kind zu jemandem ziehen dessen Aufenthaltsort unbekannt ist?
von
Andrea6
am 22.07.2014, 23:32
Antwort auf:
Unterhaltsschulden
Der Vater wohnt bei seiner neuen Freundin, ist aber eben dort nicht angemeldet und die Post wird von der Freundin nicht entgegengenommen. Die Tochter besucht ihn dort ja auch relativ regelmäßig. Der Gerichtsvollzieher sagt solange keine Meldeadresse vorliegt kann er nichts machen.
von
Manuela71
am 23.07.2014, 05:56
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Unterhaltsschulden
Würde aber verbieten dass das Kind zu jemanden zieht der nicht gemeldet ist.
Sauberer Schnitt, er stottert seine Schulden ab bei Dir.
Dennoch bleibt Deine Unterhaltsverpflichtung bestehen wenn sie wechselt.
von
Sternenschnuppe
am 23.07.2014, 07:37