Unterhaltserhöhung geltend machen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Unterhaltserhöhung geltend machen?

Hallo, ich bin mir nicht sicher, wie ich handeln soll. Es geht um die Anpassung der Düsseldorfer Tabelle in Bezug auf den Kindes Unterhalt, der ja seit dem 1.1.2017 erhöht wurde. Ich habe einen dynamischen Titel, in dem sich der Kindesvater verpflichtet hat, 100% des Mindestunterhaltes zu zahlen. Nun müsste er theoretisch 6€ mehr monatlich zahlen seit Januar 2017. Hat er aber nicht. Wir kommunizieren kaum, wenn dann nur über Anwalt oder Gericht. Ich hatte ihm bereits vor etwa zwei Wochen eine SMS geschickt und ihn gebeten den Unterhalt anzupassen gemäß DDT und 18€ für Januar, Februar und März nachzuzahlen.. Jetzt frage ich mich, ob ich das überhaupt so machen kann?! Reagiert hat er nämlich gar nicht.. Vielen Dank für eure Antworten!

von negua80 am 29.03.2017, 12:43



Antwort auf: Unterhaltserhöhung geltend machen?

Hallo, klar. Ansonsten zum Anwalt gehen - der vollstreckt Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.04.2017



Antwort auf: Unterhaltserhöhung geltend machen?

Hallo Das gleiche Problem hatte ich auch, bei mir waren es aber paar € mehr... Ich hab mich ans Jugendamt Gewand,also an den Sachbearbeiter der für mich zuständig ist. ( der oder die hat dein Schreiben über die Erhöhung Unterzeichnet) Lange Rede kurzer Sinn, das Jugendamt schickt dem Kindsvater nochmal ein Schreiben zu, und verweist nochmal auf die Zahlungspflicht hin und die Erhöhung. In meinem Fall musste der Kindsvater eine Stellungnahme abgeben und rückwirkend zahlen. (Da er ebenfalls ein Schreiben über die Erhöhung erhalten hat im Januar....) Falls das nicht ausreicht, musst du es Einklang per Anwalt. Lg und viel Erfolg

von Alexander1 am 29.03.2017, 13:01