Unterhaltsansprüche ab dem 18. Lebensjahr

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Unterhaltsansprüche ab dem 18. Lebensjahr

Hallo Frau Bader, wenn ein Kind 18 geworden ist, wird ja der Unterhalt vom Kindsvater bei Getrenntlebenden erstmal eingestellt und das Kind muss von sich auch Ansprüche beim Vater geltend machen, sofern diese bestehen. Jetzt frage ich mich gerade, wie lange ein rückwirkender Anspruch besteht. Soll heissen. Das Kind ist 18, hat noch Unterhaltsanspruch, meldet den aber nicht an. Wenn das Kind dann in einem Jahr, oder später, ankommt und Unterhalt haben möchte, muss man dann rückwirkend zahlen? Dann würde mich noch interessieren, wie lange generell ein Unterhaltsanspruch besteht und wo der maximale Satz liegt? Vielen Dank und freundliche Grüße

von Melli130 am 18.01.2012, 21:33



Antwort auf: Unterhaltsansprüche ab dem 18. Lebensjahr

Hallo, rückwirkend muss Unterhalt nicht gezahlt werden, immer erst ab Anmeldung Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.01.2012