Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann hat sich leider von mir getrennt und lebt mit einer neuen Partnerin zusammen. Ich selbst bin berufstätig und erhalte von ihm Unterhalt für die Kinder. Die neue Partnerin wird in absehbarer Zeit nicht arbeiten. Ist mein Mann ihr gegenüber unterhaltspflichtig, weil die beiden zusammen leben?
Danke, Pondus
von
Pondus2003
am 28.01.2012, 20:49
Antwort auf:
Unterhalt für Lebensgefährtin
Hallo,
nein. Die Kinder gehen eh vor
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.01.2012
Antwort auf:
Unterhalt für Lebensgefährtin
Nein, nicht ohne Heirat und der Unterhalt für die Kinder geht vor.
von
Lina_100
am 28.01.2012, 20:58
Antwort auf:
Unterhalt für Lebensgefährtin
Doch, unter Umständen schon, für die ARGE bilden die beiden z.B. eine Bedarfsgemeinschaft, da hängt er mit drin.
Aber der Unterhalt für die Kinder geht tatsächlich vor.
von
Strudelteigteilchen
am 28.01.2012, 21:56
Antwort auf:
Unterhalt für Lebensgefährtin
Bedarfsgemeinschaft geht aber nicht zu Lasten der Unterhaltsberechtigten. Ggf werden nur ihr die Leistungen gekürzt, dass betrifft weder die getrennt lebende Ehefrau noch die Kinder sondern wäre schlicht sein Problem.
von
Lina_100
am 28.01.2012, 22:59