Frage: Unterhalt für Lebensgefährtin

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann hat sich leider von mir getrennt und lebt mit einer neuen Partnerin zusammen. Ich selbst bin berufstätig und erhalte von ihm Unterhalt für die Kinder. Die neue Partnerin wird in absehbarer Zeit nicht arbeiten. Ist mein Mann ihr gegenüber unterhaltspflichtig, weil die beiden zusammen leben? Danke, Pondus

von Pondus2003 am 28.01.2012, 20:49



Antwort auf: Unterhalt für Lebensgefährtin

Hallo, nein. Die Kinder gehen eh vor Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.01.2012



Antwort auf: Unterhalt für Lebensgefährtin

Nein, nicht ohne Heirat und der Unterhalt für die Kinder geht vor.

von Lina_100 am 28.01.2012, 20:58



Antwort auf: Unterhalt für Lebensgefährtin

Doch, unter Umständen schon, für die ARGE bilden die beiden z.B. eine Bedarfsgemeinschaft, da hängt er mit drin. Aber der Unterhalt für die Kinder geht tatsächlich vor.

von Strudelteigteilchen am 28.01.2012, 21:56



Antwort auf: Unterhalt für Lebensgefährtin

Bedarfsgemeinschaft geht aber nicht zu Lasten der Unterhaltsberechtigten. Ggf werden nur ihr die Leistungen gekürzt, dass betrifft weder die getrennt lebende Ehefrau noch die Kinder sondern wäre schlicht sein Problem.

von Lina_100 am 28.01.2012, 22:59



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