Hallo, Frau Bader, ich möchte mich heute mit ein paar Fragen an Sie wenden. Die Situation ist folgende: Mein Lebensgefährte und ich sind im August 2003 Eltern geworden. Er ist geschieden und hat ein eheliches Kind, das nun 10 Jahre alt ist. Seine Ex-Frau brachte damals zu ihm ihre beiden Kinder aus 1. Ehe mit, sie sind heute 15 und 19 Jahre alt. Nach der Trennung hat sich mein Freund weiterhin um seine Stiefkinder gekümmert, also auch immer mit dem ehelichen Kind geholt, alle 14 Tage am Wochenende. Der 19jährige kommt mittlerweile nicht mehr, aber der 15jährige nach wie vor jedes 2. Wochenende. Es geht nun um die Aufwendungen. Er zahlt für sein leibliches Kind den Unterhalt der DD Tabelle, Einkommensgruppe 1, Altersstufe 2. Das hälftige Kindergeld ist leider nicht mehr anrechenbar, so dass alles, was er für die Kinder tut, zusätzlich aus seiner Tasche bezahlt wird. Er allein holt die Kinder an den Wochenenden, sie bringt sie nicht zu uns. Das sind pro Kinder-Wochenende 120 km insgesamt, was ja auch deutlich beim Benzinverbrauch zu spüren ist, besonders wenn sie jedes Wochenende kommen, wie jetzt das 7. hintereinander. Davon abgesehen sind wir sicher, dass sie von dem Unterhalt, den sie von beiden Vätern bekommt, recht gut lebt und das an den Kindern einspart. So hat sie nach der Trennung eine Eigentumswohnung und einen Sportwagen gekauft. Der 10jährige bekam letzte Woche Winterstiefel, nachdem er den bisherigen Winter mit den Turnschuhen (das war sein einziges Paar Schuhe)im Schnee rumlaufen musste. Auch die restliche Kleidung ist in einem schäbigen Zustand. Leider sagt das Jugendamt, solange keine Verwahrlosung vorliegt, können sie nichts machen. Meine Fragen sind nun folgende: Wenn Umgangsrecht besteht, das von Kind und Vater wahrgenommen wird, ist sie verpflichtet, die Kinder auch zu fahren oder muss das immer nur der Vater auf seine zusätzlichen Kosten tun? Wie ist es mit Verpflegungskosten für das Stiefkind? Auch hier besteht ja mittlerweile vom Gesetzgeber ein Umgangsrecht. Kann man von ihr (oder dem leiblichen Vater) für die Verpflegung Geld verlangen? Die ganze Situation ist sehr ärgerlich, da er auch noch bis nächstes Jahr einen Kredit für Möbel, die alle sie behalten hat, abzahlen muss. Der Anwalt meinte damals, "nehmen Sie doch ner Frau mit 3 Kindern Möbel weg, keine Chance". Deswegen wurde auf eine Hausratsauseinandersetzung verzichtet. Ich finde es charakterlich mehr als mies, dass sie nicht anerkennt, was er für die Kinder (vor allem für das Stiefkind) tut und befürchte, rechtliche Handhabe gibt es hier nicht? Kann ich auf Überweisung von Unterhalt an mich für unser gemeinsames Kind bestehen? Wir haben zwar eine gemeinsame Haushaltskasse, ich habe jedoch schon immer einen Mietanteil und den größten Teil der Lebensmittel gezahlt. Obwohl er mir gegenüber auch unterhaltsverpflichtet ist, bliebe für mich aufgrund seines Selbstbehalts nach Abzug beider Kinder eh nichts übrig. Ich gehe deshalb auf 400,--€-Basis arbeiten, da uns das Geld sonst nicht reichen würde. Wurde leider etwas länger, herzlichen Dank schon mal für Ihre Antwort. Gruss, Chey
Mitglied inaktiv - 26.02.2004, 18:13