Sehr geehrte Frau Bader, meine derzeit beantragte Elternzeit endet am 03.02.2014 bin aber Anfang September 2014 270km von meinem jetzigen Wohnort weggezogen, da ich alleinerziehend bin und mein 2tes Kind bekommen habe. Ich habe damit das Angebot meiner Eltern angenommen und bin in Ihre Nähe gezogen um Ihre Unterstützung zu haben. Bekomme ich jetzt eine Sperre beim Arbeitsamt wenn ich aus Entfernungsgründen meinen derzeitigen Job nicht mehr ausüben kann?? Gruß Eva
von Eva Klein am 18.09.2014, 11:33