Hallo Frau Bader, ich habe nochmal eine Ergänzungsfrage zu ihrer gestrigen Antwort. Mein individuelles Beschäftigungsverbot ist bis zu Beginn des Mutterschutzes ausgestellt, meine Frauenärztin meinte, dass dies so üblich sei.#Nun haben Sie aber geschrieben, das BV müsse bis Geburt gelten, damit ich ohne Probleme während des BV umziehen dürfe... Muss dies tatsächlich bis zum Zeitpunkt der Geburt ausgestellt sein?
von summer011 am 28.05.2015, 14:27