Sehr geehrte Frau Bader, Bei einem Gerichtsurteil wurde festgelegt, dass meine Kinder, die Strecke von ca. 700km, zu ihrem Erzeuger und den Großeltern, mit dem Flugzeug zurück legen sollen und ich sie die 90 km zum Flughafen mit meinem nicht Langstrecken tauglichen Fahrzeug bringen soll. Bei der Verhandlung war ich noch nicht berufstätig und man ging von einem fahrtauglichen Kfz aus. Jetzt müsste ich, da mein Auto ja nicht mehr fahrtauglich ist mit der Bahn (ca. 2h mit umsteigen) zum Flughafen fahren. Ist dies überhaupt zumutbar? Ich habe noch einen Sohn (17 Monate) den ich im Kinderwagen zusätzlich zu zwei Koffern und den beiden Mädchen (6 und 8 Jahre) mit transportieren muss. Zudem arbeite ich in einer Tankstelle und müsste mir ggf. frei nehmen was mich, pro Umgang zwei Tag Urlaub kosten könnte. Macht für 4 Umgänge im Jahr 8 Tage verschenkter Urlaub. Es ist unglaublich anstrengend mit drei Kindern und zwei Koffern zum Flughafen zu reisen ohne Auto. Bisher wurden die Kinder mit dem Zug geholt. Dafür reisten sie an und blieben eine Nacht in einer Unterkunft, was in meinen Augen günstiger war wie das Fliegen, da sie eine flugbegleiterin angagieren müssten zur Betreuung. Lohnt es sich in Berufung zu gehen, da sich meine Situation verändert hat? Sie dürfen die Kinder gern holen, nur ist mir der Stress zu groß, da ich ja noch anderen Personen gegenüber verpflichtet bin. Das Urteil liegt seit 10 Tagen vor, eine Berufung wäre also noch möglich. Vielen Dank im vorraus.
von BeccyD4444 am 23.07.2016, 17:17