Frage: Umgang

Sehr geehrte Frau Bader, Bei einem Gerichtsurteil wurde festgelegt, dass meine Kinder, die Strecke von ca. 700km, zu ihrem Erzeuger und den Großeltern, mit dem Flugzeug zurück legen sollen und ich sie die 90 km zum Flughafen mit meinem nicht Langstrecken tauglichen Fahrzeug bringen soll. Bei der Verhandlung war ich noch nicht berufstätig und man ging von einem fahrtauglichen Kfz aus. Jetzt müsste ich, da mein Auto ja nicht mehr fahrtauglich ist mit der Bahn (ca. 2h mit umsteigen) zum Flughafen fahren. Ist dies überhaupt zumutbar? Ich habe noch einen Sohn (17 Monate) den ich im Kinderwagen zusätzlich zu zwei Koffern und den beiden Mädchen (6 und 8 Jahre) mit transportieren muss. Zudem arbeite ich in einer Tankstelle und müsste mir ggf. frei nehmen was mich, pro Umgang zwei Tag Urlaub kosten könnte. Macht für 4 Umgänge im Jahr 8 Tage verschenkter Urlaub. Es ist unglaublich anstrengend mit drei Kindern und zwei Koffern zum Flughafen zu reisen ohne Auto. Bisher wurden die Kinder mit dem Zug geholt. Dafür reisten sie an und blieben eine Nacht in einer Unterkunft, was in meinen Augen günstiger war wie das Fliegen, da sie eine flugbegleiterin angagieren müssten zur Betreuung. Lohnt es sich in Berufung zu gehen, da sich meine Situation verändert hat? Sie dürfen die Kinder gern holen, nur ist mir der Stress zu groß, da ich ja noch anderen Personen gegenüber verpflichtet bin. Das Urteil liegt seit 10 Tagen vor, eine Berufung wäre also noch möglich. Vielen Dank im vorraus.

von BeccyD4444 am 23.07.2016, 17:17



Antwort auf: Umgang

Hallo, das kann ich auf die Ferne nicht beantworten. Klären Sie das mit Ihrem ANwalt vor Ort Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.07.2016



Antwort auf: Umgang

Berufung gehen kannst Du natürlich, ich gehe mal davon aus Du hast einen Anwalt. Es scheint aber so als wenn Du die Entfernung geschaffen hast, ist also fraglich ob es da eine Änderung gibt. Nur so kann ich mir das Urteil erklären. Und da ist es halt so, das es Dein Problem ist, immerhin hast Du den Umgang dann erheblich erschwert durch den Umzug. Das mit dem Auto und dem Job dürfte dann eher in Richtung "da musst Du selbst eine Lösung finden" angesiedelt sein. Auf jeden Fall den Anwalt kontaktieren, der dürfte dir sagen wie groß die Chancen sind. Fr. Bader darf eh nichts mehr dazu schreiben wenn du anwaltlich vertreten bist.

Mitglied inaktiv - 23.07.2016, 17:26



Antwort auf: Umgang

Naja, bei nur vier Umgängen im Jahr wirst Du wohl eine Freundin finden die Euch fährt, oder Überstunden aufbauen, die Du dann abbummeln kannst. Was ist mit dem Vater von dem Baby ? Wie kam es denn zu dem Beschluss ? Bist Du weggezogen ? Wenn Du weggezogen bist, dann würde ich es tunlichst vermeiden in Berufung zu gehen. Sonst hast Du nachher auch noch die Flugkosten zu tragen. Für das neue Baby und den defekten Wagen sind doch nicht die anderen verantwortlich. Bist Du sicher dass es ein Beschluss ist und nicht ein Vergleich ?

von Sternenschnuppe am 23.07.2016, 17:31



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