Übertragung Elternzeit des 1. Kindes

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Übertragung Elternzeit des 1. Kindes

Kind 1 wurde im Frühjahr 2007 geboren, Kind 2 im Frühjahr 2009, Abstand der Kinder: 22 Mon. Beim 1. Kind hatte ich 3 Jahre Elternzeit beantragt, mein 2. Kind 2 Jahre, habe aber jetzt mit einem Schreiben, auf 3 Jahre verlängert. Entfällt jetzt das 3. Jahr der Elternzeit meines 1. Kindes, da da ja Nr. 2 schon auf der Welt war oder kann ich das 1 Jahr und 2 Mon. nach hinten verlegen, also erst wieder in Teilzeit anfangen zu arbeiten, wenn Nr. 2 4 Jahre alt ist? Übertragung auch noch länger möglich, z. B. für das 1. Schuljahr des ersten Kindes. Vielen Dank!

Mitglied inaktiv - 03.12.2010, 13:02



Antwort auf: Übertragung Elternzeit des 1. Kindes

Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr. Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.12.2010



Antwort auf: Übertragung Elternzeit des 1. Kindes

Kind 1. hattest Du da volle 3 Jahre beantragt, oder wolltest Du noch ein Jahr aufheben Kind 2. Hattest Du in deinem "Antrag" geschrieben, daß die EZ Kind 1 hintenangehängt werden soll? Da steigt ja kein Mensch mehr durch, bei diesen ganzen Gesetzen und was man darf und was man nicht darf gelle? LG Peeka

Mitglied inaktiv - 03.12.2010, 13:29



Antwort auf: Übertragung Elternzeit des 1. Kindes

Normalerweise schließt sich die Elternzeit fürs zweite Kind automatisch an die des ersten an. Das heißt du hättest erst die drei Jahre vom ersten gemacht (bis Frühjahr 2010 und die 2 Jahre Elternzeit fürs 2 gingen bis zum Frühjahr 2012 (5. Geburtstag des 1. Kindes). Das dritte Jahr fürs 2. Kind ginge dann nur mit Zustimmung des AG, weil die Zeit über den 3. Geburtstag des 2. Kindes hinaus ginge (sogenannte Übertragung). Man kann pro Kind maximal 12 Monate über den 3. Geburtstag hinaus übertragen. Es ist also wichtig, was du deinem AG geschrieben und was er dir schriftlich bestätigt hat. Vielleicht kannst du das mal schreiben... Gruß Sabine

Mitglied inaktiv - 04.12.2010, 15:13



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