Lieber Frau Bader,
erst einmal vielen Dank, dass Sie uns Schwangeren hier mit Rat und Tat zu Seite stehen.
Ich bin in der 10. Schwangerschaftswoche und mein Arbeitgeber ist bereits über meine Schwangerschaft informiert. Da ich in einer Unternehmensberatung arbeite, kann es bei Kundenterminen - auch aufgrund der Anreise zum Kunden und der damit verbundenen Fahrzeit - dazu kommen, dass ein Arbeitstag (weit) länger als 8,5 Stunden andauert. Daher meine Fragen
a) Kann mich mein Arbeitgeber dazu "zwingen", solche Kundentermine wahrzunehmen?
b) Und wenn ich dazu bereit wäre, im Einzelfall mehr als 8,5 Stunden pro Tag zu arbeiten, steht mir dann beispielsweise am folgenden Tag ein Zeitausgleich zu? D.h. wäre es beispielsweise zulässig, an einem Tag 10 Stunden zu arbeiten und dafür am nächsten Tag lediglich 7 Stunden?
In meinem Arbeitsvertrag ist keine Wochenarbeitszeit festgehalten.
Ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Antwort.
Beste Grüße
Liz Schmitt
von
Liz Schmitt
am 30.09.2016, 12:32
Antwort auf:
Überstunden und Zeitausgleich
Hallo,
1. Nein
2. Ja, denn der Gesetzgeber spricht von den Arbeitsstunden in einer Doppelwoche, also in 14 Tagen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.09.2016
Antwort auf:
Überstunden und Zeitausgleich
a) Es ist genau umgekehrt: der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Sie an keinem Tag länger als 8,5 Std. arbeiten. Das MuSchG hat hier eine Grenze von 8,5 Std festgelegt und das Gesetzt richtet sich an den AG.
b) Du darfst dich gar nicht dazu "bereit erklären", denn die Höchstgrenze ist auch für dich bindend. Dafür gibt es keinen Zeitausgleich!
c) Wenn etwas passiert, ist der Arbeitgeber persönlich haftbar, und das sogar mit seinem privaten Vermögen. Wenn nichts passiert, ist es eine Ordnungswidrigkeit, die die Aufsichtsbehörde mit Bußgeld ahnden kann.
Mitglied inaktiv - 30.09.2016, 13:48
Antwort auf:
Überstunden und Zeitausgleich
Sehr geehrte Frau Bader,
es gelten beide Grenzen für Mehrarbeit nebeneinander: nicht mehr als 8,5 Stunden pro Tag UND nicht mehr als 90 Std. in der Doppelwoche. Keine dieser Stundenzahlen darf überschritten werden.
Daher muss auch Frage b) mit nein beantwortet werden.
Mitglied inaktiv - 30.09.2016, 17:29