Ich bin alleinerziehende Mutter einer dreijährigen tochter, nun ist es aber so dass ich wieder gefühle für den Vater meiner tochter entdeckt habe. Mich würde interessieren, was passieren würde wenn ich mit ihm wieder zusammen gehe bzw sogar zusammenziehe??? Uvg fällt ja dann weg aber was ist mit den rückzahlungen was er leisten muss und wie würde es laufen mit dem Unterhalt???
Lg BaerigesHexal
Mitglied inaktiv - 24.04.2011, 16:59
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UVG???
Hallo,
er muss dann nur bis zu dem Zeitpunkt zurùckzahlen, bis zu dem Sie Leistungen bezogen haben
Liebe Grùsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.04.2011
Antwort auf:
UVG???
barunterhaltspflichtig ist er nicht mehr, wenn ihr zusammenlebt.
ist er denn dann zahlungsfähig, wenn ihr zusammen seid?
darauf kommt es an, wenn dann solvent ist, muß er zurückzahlen. bis jetzt wurde das vom steuerzahler gedeckelt.
Mitglied inaktiv - 25.04.2011, 11:04
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UVG???
Naja im mom ist es so dass er eine Konto bzw Lohnpfändung hat um den Unterhalt zurück zu zahlen den er bis dato nicht zahlen konnte, aber der anfallende unterhalt würde ja dann wegfallen da er ja so zum unterhalt beitragen würde im falle eines zusammenzuges... Zahlungsfähig ist er auf jeden fall... Die Angst bleibt halt bestehen dass Iwie probleme mitm amt aufkommen weil er ja noch schulden bei ihnen hat!!!!
Mitglied inaktiv - 25.04.2011, 12:51
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UVG???
nein, warum?
er zahlt halt seine schulden zurück bis zu dem zeitpunkt, an dem ihr wieder zusammen seid/wohnt, bzw wenn der unterhaltsvorschuss stoppt.
Mitglied inaktiv - 25.04.2011, 13:15