Meine Frage: Ich bin seit kurzem getrennt lebend, beide gehen arbeiten. Meine 16-jährige Tochter wohnt bei dem Vater. Ich zahle Unterhalt für die Tochter. Wie wird der Trennungsunterhalt berechnet? Wird der Kindesunterhalt von meinem Nettoeinkommen abgezogen und dann erst der Trennungsunterhalt errechnet oder wird erst der Trennungsunterhalt abgezogen und dann noch der Kindesunterhalt? Es geht darum, dass der Vater erheblich mehr verdient und ich mit wenigem Einkommen kaum etwas zum Leben übrig habe. Ich danke für Ihre Mühe.
Mitglied inaktiv - 08.08.2011, 08:06