Guten Tag,
Mein Mann(Anwalt) und ich sind seit Juli getrennt.
Ich betreue unsere Tochter (1,5) zuhause.
Ich habe ihn nun per Email zum Unterhalt und Trennungsunterhalt aufgefordert. Reicht das, oder muss ich es per Anwalt machen?
Er untersagt es mir, zum Anwalt zu gehen. Fragt aber selbst seinen Chef(familienanwalt), was für ihn das Beste ist.
Kindergeld, Elterngeld, Betreuungsgeld laufen auch alle auf sein Konto.
Welche Möglichkeiten habe ich?
Auch möchte ich umziehen, aber er stellt sich quer. Meine andere Tochter kommt aber Mitte September in die Schule!
Ich habe also große Zeitnot mit der Wohnungssuche.
Ich danke sehr für Hilfe!
von
annimaus1807
am 27.08.2014, 11:09
Antwort auf:
Trennungsunterhalt
Hallo,
bzgl. des Umzuges hat er Recht- er hat ja auch das Soregerecht etc. Das müssen Sie dann,w enn Sie sich nicht einigen, gerichtlich klären lassen.
Mit dem Unterhalt können Sie ihn ja mal einen Vorschlag machen lassen, ob Sie den dann anwaltlich überprüfen lassen, bekommt er ja nicht mit.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.08.2014
Antwort auf:
Trennungsunterhalt
Richte dir ein eigenes Konto ein. Das Elterngeld ist doch deins, nicht wahr? Dies und die anderen Gelder würde ich auf mein neues Konto umleiten.
Frag deinen Mann nicht bevor du zum Anwalt gehst, du brauchst seine Erlaubnis nicht. Geh hin und lass dich beraten.
Warum zögerst du? Wirst du von ihm bedroht?
von
Pamo
am 27.08.2014, 11:27
Antwort auf:
Trennungsunterhalt
Er meinte wörtlich, er lasse sich dann "wieder" selbstständig anstellen und verdiene dann ja leider nichts. Mauschelei mit dem Chef ohne Ende.
Er hat mich immerzu unterdrückt.
Wer würde die anwaltskosten meines Anwaltes zahlen??? Er? Oder ich dann irgendwann rückwirkend?
von
annimaus1807
am 27.08.2014, 11:29
Antwort auf:
Trennungsunterhalt
Hol dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein, wenn du ein geringes Einkommen hast, dann bekommst du diese Beratung umsonst.
Davon ab würde ich mich an deiner Stelle sofort an eine Frauenberatungsstelle wenden, bspw. Caritas etc. Du kannst die Kontaktnummer des Frauenhauses wählen und dir dort Infos holen, wo du schnell und passend eine Beratung bekommst.
So wie du die Situation schilderst, würde ich die anlaufenden Aktivitäten gegenüber dem Mann nicht erwähnen. Tue so als sei alles gut bis du ordentlich beraten wurdest. Fang an, seine Gehaltsnachweise zu kopieren und sonstige wichtige Unterlagen auf Seite zu legen. Richte dir ein eigenes Konto ein und lass dir die Korrespondenz zu einem neuen, geheimen Postfach senden.
Wenn du möchtest, schick mir eine PN mit deiner PLZ bzw. Stadtnamen und ich suche dir sofort eine Beratungsstelle raus.
von
Pamo
am 27.08.2014, 11:35
Antwort auf:
Trennungsunterhalt
Und halte alles schriftlich fest. Emails würde ich keien schicken, sowas besser per Einschreiben, samt bestätigung. So kannst Du anchweisen das du es auch geschickt hast. Emails kann man immer behaupten, ist nichts angekommen.
Wegen der Drohungen von deinem Mann, verscuh das irgendweie "beweißbar" zu machen. Sei es zB schriftlich oder per zeugen, dann haste gute Karten da vor Gericht das auch beweisen zu können. Dein Mann darf sich nicht zu seinem nachteil verschlechtern nur damit e um die Unterhaltspflich rumkommt. Macht er es trotzdem, ist es sein problem wie er den Unterhalt bestreitet. Udn wenn er sowas schon im Vorfeld "androht", kommt das alles andere als gut.
Und hol dir bloß einen Anwalt, aber echt im geheimen wie Pamo schon schrieb. genau wie Konto usw. Und mach schnell. Wäre nicht der erste Mann der das Konto "dichtmacht", und dann stehste ohen Geld da. Wenn es sein Konto sit, kann er das nämlich jederzeit, egal ob auch dein geld drauf ist oder nur seines. Und sicher um Gottes willen alles was dir möglich ist. Geh von schlimmsten aller Fälle aus, einem Rosenkrieg der feinsten Art. je korrekter du dich dabei verhälst, je mehr beweise du hast, je früher du jetzt entsprechende Weichen stellst, desto besser. Wegen umziehen, solange du keine großen Entfernungen schaffst, und so den Umgang behinderst, sollte das kein Thema sein. Ihr habt zwar beide das gemeinsame Sorgerecht und auch Aufenthaltbestimmungsrecht, aber wenn du bisher schwerpunkttechnisch die Kinderbetreuung gestemmt hast, dürfte das kein Thema sein. Notfalls frag auch beim JA nach und laß dich dort beraten was du da einhalten musst.
Mitglied inaktiv - 27.08.2014, 15:22