Sehr geehrte Frau Bader,
das JA fordert nun den KV auf, die Unterhalsberechnung zu unterschreiben. Er lehnt es ab! Ist der nächste Schritt, direkt schon der gerichtliche oder gibt es noch eine andere Option?
Ein schönes, sonniges Wochenende!
Colien
von
Colien07022004
am 03.07.2015, 10:01
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Hallo,
gerichtlich.
Liebe Güße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.07.2015
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Schläge androhen? "Nette" Russen vorbeischicken?
Der Rechtstaat allerdings hat nur zwei Wege zu einem Titel vorgesehen: Freiwillig oder Gericht.
von
Strudelteigteilchen
am 03.07.2015, 12:46
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Colien ? Darf ich mal schimpfen ?
Wozu ein anderer Weg ? Das macht aus dem Vollpfosten auch keinen besseren Menschen !
Er wird Dich auch nicht netter finden , er lacht sich einen weil Du ewig rumeierst.
Frag das Jugendamt wann sie endlich Klagen und entziehe denen sonst zügig die Beistandschaft und gebe es an einen Anwalt.
Der bekommt mehr Geld wenn er arbeitet , die Frau vom Jugendamt hat eh ein festes Gehalt. Der kann es egal sein, ob es 3 Wochen oder drei Jahre dauert.
von
Sternenschnuppe
am 03.07.2015, 13:05
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Sternenschnuppe :-) ich dachte eigentlich eher daran, ob es noch eine verbindliche Option nach dem JA gibt. Wenn nicht, dann reich ich Klage ein und lass gleich mal seinen Selbstbehalt runtersetzen, denn den habe ich, aus Nettigkeit noch nicht angerührt.
Danke! Da werde ich wohl nen Termin beim Anwalt machen müssen.
Das mit den "netten Russen" ist auch ne super Idee :'-D
LG
von
Colien07022004
am 03.07.2015, 13:33
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Der nächste Schritt ist dass das JA gerichtliche Schritte androht und ihm klar macht, dass man den Titel auf seine Kosten durchsetzen wird.
von
Pamo
am 03.07.2015, 15:25