Sehr geehrte Frau Bader, nach der Geburt meines zweiten Kindes befinde ich mich derzeit in Elternzeit. Schon vorher habe ich mit 30 Wochenstunden Teilzeit gearbeitet. Nun möchte ich meine Tätigkeit im Rahmen der Elternzeit, die noch bis Februar 2017 dauert, wieder aufnehmen - allerdings bis zum Ende der Elternzeit mit lediglich 20 Wochenstunden und mir dann überlegen, ob ich zu meinem ursprünglichen Vertrag von 30 WS zurpückkehre oder dauerhaft reduziere. Ist das ohne Weiteres möglich? Es heißt ja immer "Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit" - aber ich habe ja schon vorher Teilzeit gearbeitet....... Danke und viele Grüße, Nadine Philipp
von Enidanp78 am 27.04.2016, 21:46