Hallo Frau Bader Ich befinde mich bis Ende Jaunar 2018 in Elternzeit und arbeite währenddessen bei meinem derzeitigen Arbeitgeber in Heimarbeit. Es wurde im Vorfeld festgelegt, dass meine Arbeitszeit anfangs 6 Wochenstunden, dann 12 und zuletzt 16 Stunden beträgt. Da unsere Geschäftsleitung wechselte und nun Dinge von mir erwartet werden, die nicht abgesprochen und ich von zuhause mit Kind nicht bewerkstelligen kann, würde ich die Stunden gerne auf 10 Wochenstunden reduzieren. Wie sieht hierfür die rechtliche Grundlage aus? Auf die kompletten Stunden kann ich aus finanziellen Gründen leider nicht verzichten.
von Stef12 am 20.07.2017, 10:46