Frage: Teilzeit und resturlaub

In der bmfsfj-Broschüre zum Elterngeld lese ich: "Wird während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung ausgeübt, bedarf es keiner Übertragung auf den Zeitraum nach der Eltern- zeit. In diesen Fällen kann die oder der Teilzeitbeschäftigte von der reduzierten Arbeitsverpflichtung freigestellt werden, also trotz der in Anspruch genommenen Elternzeit Urlaub erhalten." Ich verstehe es so: Ich kann während der Teilzeitbeschäftigung anstatt Arbeitstunden zu absolvieren, einige oder alle Stunden davon auch in Resturlaub verbrauchen, ohne das dies eine Auswirkung hat, auf die restliche Elterngeldzahlung. Oder ? Besten Dank im voraus

von cartema am 23.06.2016, 11:00



Antwort auf: Teilzeit und resturlaub

Hallo, schicken Sie mir bitte mal den Link. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.06.2016



Antwort auf: Teilzeit und resturlaub

http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-ElterngeldPlus-und-Elternzeit,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf Auf Seite 104

von cartema am 23.06.2016, 16:59



Antwort auf: Teilzeit und resturlaub

Guten Tag Frau Bader. Können Sie Ihre Meinung zur Interpretation des Linkes äußern ? Danke

von cartema am 04.07.2016, 11:44



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