Sehr geehrte Frau Bader,
im Oktober endet meine Elternzeit, die ich für zwei Jahre beantragt habe.
Bereits vor einem halben Jahr habe ich den Teilzeitantrag gestellt! Nun wurde er heute, erst einmal telefonisch, abgelehnt! Meinen alten Job (Führungsposition) gibt es bisher nicht in Teilzeit und auch so gibt es im gesamten Unternehmen (1000 Mitarbeiter) derzeit kein Bedarf! Ich solle bitte einen Antrag auf Elterzeitverlängerung stellen und dann Teilzeit in Elternzeit arbeiten! Dann könnten Sie mir einen Springer Job anbieten. Was will der AG damit bezwecken? Will er so die TG reduzieren?
Eigentlich wollte ich das dritte Jahr für den Schulanfang aufsparen, aber das kann ich nun wohl sowieso vergessen! Könnte mein Mann das dritte Jahr zum Schulanfang nehmen? Müsste ich ihm das übertragen?
Wir sind Rechtsschutz versichert, sollte ich zum Anwalt gehen? Oder mich auf das Angebot einlassen?
von
Gina23
am 01.08.2014, 00:40
Antwort auf:
Teilzeit nach Elternzeit
Hallo,
komisch - eigentlich ist die EZ für Sie von Vorteil ( bis auf das Sie es später nicht nehmen können). Ich würde es machen und mich auf dem TZ-Posten "festsetzen" - wenn er hinnehmbar ist.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.08.2014
Antwort auf:
Teilzeit nach Elternzeit
Es gibt im gesamten Unternehmen keinen Bedarf, aber bei Teilzeit in Elternzeit ist der Bedarf da?
Wenn du es realistisch betrachtest...gibts in der Firma einen guten Job, den du in Teilzeit machen kannst? Dem AG können durchaus ein paar Umstellungen zugemutet werden, damit du TZ arbeiten kannst!
Wenn ja, würde ich dem AG schrifltich antworten, ob ich das Telefonat richtig verstanden habe.
Da du dir nicht vorstellen kannst, dass es in normaler TZ keinen, aber als TZ in EZ Bedarf da ist. Und du an dem und dem Job gut als TZ arbeiten kannst (Lösungen vorschlagen, deine Kompetenzen betonen) und du gespannt bist auf einen guten Vorschlag vom AG.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 01.08.2014, 11:29