Hallo
habe 3 Jahre Erziehungsurlaub angemeldet, welche im Feb. nä. Jahres endet, habe vorher 40 Std. pro Wo. gearbeitet, mein Plan ist mit 15 Std., verteilt auf 2 Tagen anzufangen, mehr ist erstmal nicht möglich, da meine Tochter erst im Sept., also mit 3,5 Jahren einen KiGa Platz bekommt u. ich bis dahin nur an zwei Tagen pro Woche eine Betreuung für sie organisieren kann. Ab Sept., möchte ich dann auf 23 Std. aufgeteilt 5 Tage aufstsocken. Muss der AG dem Plan zustimmen? Es handelt sich um ein größeres Unternehmen und ich arbeite bereits seit 10 Jahren dort, hatte einen unbefristeten Vertrag aber halt Vollzeit. Teilzeit ist hier nicht gerne gesehen, Mütter sowieso nicht, da unflexibel und die Firma will wohl erstmal keine Mitarbeiter mehr einstellen, aufgrund Konjunkturprognose nä. Jahr. Kann mir gekündigt werden?
Vielen Dank für Ihre Info.
mfG
von
Julians.Mama
am 24.09.2011, 20:35
Antwort auf:
Teilzeit nach Elternzeit - Muss der AG zustimmen?
Hallo,
1. Sie haben ab dem 3. Geb. einen Anspruch auf einen KiGa-Platz
2. Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EZ, wenn:
- mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EZ)
- Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten
- Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen
- Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben
- dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen)
- die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet.
Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist u U verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt.
Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de
Erst nach Ablauf von zwei Jahren, nachdem der Arbeitgeber einer Verringerung zugestimmt oder sie berechtigt abgelehnt hat, kann der Arbeitnehmer erneute eine Verringerung der Arbeitszeit beantragen. Der Gesetzgeber hat diese Bindung von zwei Jahren eingeführt, damit die Arbeitgeberpersonalwirtschaftlich längerfristig planen können
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.09.2011
Antwort auf:
Teilzeit nach Elternzeit - Muss der AG zustimmen?
Darf mein AG meinen neuen Vertrag betristen und kann er mir weniger bezahlen? Würde einen "schlechteren" Job kriegen, der schlechter bezahlt ist, wenn ich Teilzeit zurückkehre.
von
Julians.Mama
am 24.09.2011, 20:43
Antwort auf:
Teilzeit nach Elternzeit - Muss der AG zustimmen?
Also TZ muss er zustimmen, aber nicht unbedingt die von dir gewuenschten zeiten. Dann koennteste klagen, weil ich auch schon gehoert habe, das muetter schon durchbekommen haben...
Das koennte gutgehen, wenn deine 2 tage den gewuenschten ablauf nicht stoeren wuerde.
Viel glueck
Ps: der tz vertrag muesste zu den gleicehen konditionen sein, wie der vz verrag. Sprich gehalt anteilsmaessig zu der tz stelle
von
peekaboo
am 24.09.2011, 21:23