Guten Abend. Ich arbeite im grossen konzern und habe einen 30 std vertrag mit home office. Ich habe nach der geburt meines zweiten kindes 2 jahre elternzeit genommen und einen antrag gestellt auf 15/20 std mit honeoffice nach einem jahr. Habe nun in meiner abtl. Angefragt und eine tel absage bekommen. Wie ist da meine rechtlage? Steht mir das zu dass ich einen platz vekomme in teilzeit? Ich wollte gerne die personalabtl ansxhreiben ob evtl. In andere abtl eine stelle zu besetzen wäre. Danke schön. Gruss
von
erbsi1
am 24.03.2015, 18:39
Antwort auf:
teilzeit in elternzeit
Hallo,
Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EZ, wenn:
- mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EZ)
- Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten
- Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen
- Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben
- dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen)
- die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet.
Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist uU verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt.
Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de
Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.03.2015